Verstärkung der Aufsicht im Flugverkehr und Früherkennung

Bern, 22.11.2002 - Der Bundesrat will die staatliche Aufsicht über die Fluggesellschaften verstärken und eine Früherkennungspraxis für wirtschaftliche Risiken bei strategisch wichtigen Unternehmungen entwickeln. In diesem Sinne nimmt er 17 Vorstösse der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates entgegen. Gleichzeitig stellt er fest, dass sich bei der Swissair-Krise keine wesentlichen Aufsichtsmängel gezeigt haben.

In dem im September veröffentlichten umfangreichen Bericht über die Swissair-Krise hatte die GPK zahlreiche Vorstösse formuliert. Der Themenbereich erstreckt sich von den Instrumenten des Bundes für eine Krisenbewältigung über die gesetzlichen Grundlagen für finanz- und betriebswirtschaftliche Aspekte bis hin zu den personellen Ressourcen für die Aufsicht. Der Bundesrat nimmt in seinen Stellungnahmen alle 10 Empfehlungen und 5 Postulate entgegen. Bei einer von zwei Motionen beantragt er Umwandlung in ein Postulat. Er unterstützt also weitestgehend die Vorschläge der Kommission:

So soll die Aufsicht des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) über die Fluggesellschaften verstärkt werden. Dabei geht es insbesondere um die vertiefte Kontrolle der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Unternehmen. In diesem Zusammenhang prüft der Bundesrat, ob die personellen Ressourcen des BAZL für den Vollzug dieser Massnahme ausreichen.

Auch die Aufsicht des UVEK über das BAZL soll intensiviert werden, sofern das Parlament die dazu notwendigen Ressourcen bewilligt. Das UVEK wird die Ämter im Bereich der Sicherheitsaufsicht einem regelmässigen Audit unterziehen. Weitere Erkenntnisse erwartet das UVEK auch von der Expertise des niederländischen Instituts NLR, welches derzeit das Sicherheitssystem in der schweizerischen Zivilluftfahrt generell durchleuchtet. Die Ergebnisse sollen im Mai nächsten Jahres vorliegen.

Der Bundesrat teilt die Auffassung der GPK, dass die rechtzeitige Erkennung von Risikopotentialen eine entscheidende Voraussetzung ist für die Verhinderung beziehungsweise erfolgreiche Bewältigung von Krisen wie im Fall der Swissair. Darüber hinaus soll die Beteiligungspolitik des Bundes an privaten Unternehmen (inklusive der bestehenden Beteiligungen) überprüft werden. Bei Bundesbeteiligungen will der Bundesrat dafür sorgen, dass der Bund seine Kontroll- und Informationsrechte kritisch und nachhaltig ausüben kann.Schliesslich soll die Luftverkehrspolitik der Schweiz angesichts der internationalen Entwicklungen neu formuliert und die Rolle des Staates bei der Aufrechterhaltung der Luftinfrastruktur definiert werden. Der Bundesrat überprüft auch die Rolle der Eidgenössischen Luftfahrtkommission.



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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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