Begleitmassnahmen des Bundes für Swiss-Restrukturierung

Bern, 25.06.2003 - Die Swiss muss entschlossen alles vorkehren, um auf dem hart umkämpften globalen Flugmarkt zu bestehen. Die konsequente Restrukturierung und engere Zusammenarbeit mit anderen Gesellschaften sind für den Bundesrat zwingende Voraussetzungen für das Überleben der Gesellschaft. Dies nachdem die gesamte Luftfahrtindustrie wegen unvorhersehbaren wirtschaftlichen Rückschlägen, Sicherheits- und Gesundheitsrisiken weltweit in eine schwere Krise geraten war. Der von Swiss eingeschlagene Kurs ist trotz den schweren Folgen für die betroffenen Menschen und Regionen nötig, weil sonst die Existenz des Unternehmens direkt gefährdet gewesen wäre. Entsprechend der Rollenteilung zwischen Staat und Wirtschaft hat der Bundesrat Begleitmassnahmen eingeleitet: Auf dem Arbeitsmarkt, bei den Verkehrsrechten, der Mineralölsteuer und den Rahmenbedingungen für den Flughafen Zürich.

Der Bundesrat liess sich heute von seinem Ausschuss „Rahmenbedingungen Swiss" über die aktuelle Situation des Unternehmens, über dessen Zukunftsoptionen sowie über die vom Verwaltungsrat beschlossenen Restrukturierungsmassnahmen informieren. Gleichzeitig zog er eine Zwischenbilanz: Durch das Bundesengagement wurde vor anderthalb Jahren der Zusammenbruch des gesamten Luftfahrtsystems Schweiz und der in diesem Wirtschaftsbereich angesiedelten Arbeitsplätze verhindert. Durch eine konsequente Entflechtung der zahlreichen Tochterfirmen der ehemaligen SAir-Gruppe gelang es, das volkswirtschaftliche Klumpenrisiko zu beseitigen. Noch bis Ende 2002 lag die Swiss gemessen am damaligen Businessplan auf Kurs. Als Folge der weltweiten Wirtschaftsbaisse, des Irak-Konflikts und wegen Sars fiel jedoch die Luftfahrtindustrie weltweit in ihre tiefste Krise, was auch Swiss zu zahlreichen Kostensenkungsmassnahmen zwang.

Auch die jüngsten unternehmerischen Massnahmen stehen im Zusammenhang mit dem weltweiten Geschäftseinbruch bei der Luftfahrtindustrie und der Swiss. Die weitreichende Restrukturierung erlaubt der Gesellschaft eine weitere Anpassung an die grundlegend veränderten Anforderungen des Markts bildet die Grundlage für einen Businessplan, der die Konkurrenzfähigkeit der Swiss im veränderten Marktumfeld sichern soll. Der Bundesrat erachtet diesen Schritt angesichts der wirtschaftlichen Realität als nötig, weiss aber auch um die Härte der Folgen für zahlreiche bei der Swiss und den Zulieferbetrieben beschäftigte Personen sowie für die betroffenen Regionen. Der Bundesrat hat bereits früher im Rahmen von Antworten auf parlamentarische Vorstösse festgehalten, dass von der Swiss nicht aus regionalpolitischen Motiven der Betrieb defizitärer Verbindungen verlangt werden kann. Der Abbau von rund 3000 Arbeitsplätzen bei Swiss ist ein schwerer Schlag für die betroffenen Menschen und die Regionen.

Massnahmen für verbesserte Rahmenbedingungen

Der Bundesrat diskutierte auch eine Reihe von Massnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Swiss. Dabei hat er unter anderem folgende Entscheide gefällt:

  • Bestimmte Inlandflüge sollen künftig von der Mineralölsteuer ausgenommen werden. Die Nachbarländer der Schweiz kennen keine derartige Besteuerung. Die Swiss wird durch diesen Entscheid um jährlich sechs Millionen Franken entlastet.
  • Die Kosten für sogenannte Sonderflüge (Rückführungen von nicht einreiseberechtigten Personen) sollen einstweilen übernommen werden, wenn die Rückführung der Passagiere aus Gründen erfolgt, für welche die Swiss nicht verantwortlich gemacht werden kann. Dabei geht es um Kosten im Umfang von ca. 900'000 Franken.
  • Die Schaffung möglichst günstiger Rahmenbedingungen auf dem Flughafen Zürich wird vom Bund im Rahmen der laufenden Verfahren so weit wie möglich berücksichtigt. Das UVEK setzt alles daran, um die dramatischen Folgen der einseitigen Massnahmen zu entschärfen, die Deutschland nach der Ablehnung des Staatsvertrags in Kraft gesetzt hatte.
  • Offen bleiben vorerst die Entscheide über zwei weitere Forderungen, die seit einiger Zeit im Raum stehen, aber noch nicht in formeller Form auf dem Tisch liegen. Dabei geht es einerseits um die Frage, ob langfristige Betriebskredite ausländischer Investoren unter anderem auch mit einer Exportrisikogarantie abgesichert werden können. Diese Frage wäre, falls es überhaupt zu einem Gesuch kommt, aufgrund des Exportrisiko-Gesetzes zu beurteilen. Die andere offene Frage betrifft eine unverbindliche Erklärung des Bundesrates zwecks Verbesserung der Konditionen für den Kauf neuer Flugzeuge („Letter of comfort“).



Vorsorgliche Massnahmen des Bundes

Ergänzend zu den möglichen Zukunftsoptionen der Swiss will der Bund auch künftig dafür sorgen, dass die Schweiz weiterhin an das internationale Luftverkehrsnetz angebunden ist (insbes. Sicherung der Verkehrsrechte), das Luftfahrtsystem Schweiz weiterhin funktioniert (Flughäfen, Flugsicherung etc.) und die negativen Auswirkungen für den Arbeitsmarkt möglichst gering gehalten werden. Deshalb liess sich der Bundesrat über die von der Verwaltung vorbereiteten Massnahmen orientieren. Er fasste folgende Beschlüsse:

  • Der Bund trifft die nötigen Vorkehrungen, um bei der vorgesehenen Reduktion des Streckennetzes einen geordneten Übergang der bestehenden Flugverkehrsrechte zu gewährleisten. Damit soll die Schweiz auch bei einem starken Abbau des Swiss-Streckennetzes an die wichtigsten Zentren des europäischen und interkontinentalen Flug-Verkehrsnetzes angeschlossen bleiben.
  • Der Bundesrat nahm weiter zur Kenntnis, dass zurzeit im Bereich Luftfahrtsystem keine besonderen Massnahmen nötig sind. Das System ist auch mit der redimensionierten Swiss funktionsfähig. Allerdings wird der Bundesratsausschuss die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und sich auf weitere Szenarien vorbereiten.
  • Das Staatsekretariat für Wirtschaft (seco) leitet in Zusammenarbeit mit den Kantonen Massnahmen ein, damit die Folgen der Restrukturierung für die betroffenen Arbeitnehmenden ohne Verzug abgefedert werden können. Die Vermittlung neuer Arbeitsstellen soll bereits während der Kündigungsfrist erfolgen. Das Ziel ist die raschestmögliche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Die Hauptinstrumente sind: Betriebliches Arbeitsmarktzentrum, Weiterbildung, Einarbeitungszuschüsse, Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit. etc.


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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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