Preiserhöhung bei der Briefpost und beim Postzeitungsdienst per 1. Januar 2004

Bern, 01.07.2003 - Die Preise für die Standard-Briefe der A- und B-Post werden per 1. Januar 2004 – erstmals seit 1996 - erhöht. Dies hat heute der Vorsteher des UVEK entschieden. Hingegen hat er weitere Anträge der Post auf Preiserhöhungen bei den grösseren Briefformaten abgelehnt. Der Entscheid berücksichtigt einerseits die Notwendigkeit der Finanzierung der flächendeckenden Grundversorgung und des Poststellennetzes, anderseits sollen Konsumenten und Wirtschaft nicht mehr als unbedingt notwendig belastet werden. Auch nach der Preisanpassung gehören die Briefpostpreise der Schweiz kaufkraftbereinigt zu den günstigsten Europas.

Gemäss Gesetz muss die Post eigenwirtschaftlich arbeiten und die Preise nach wirtschaftlichen Grundsätzen festlegen. Im Monopolbereich müssen die Preise im ganzen Land einheitlich sein. Die Preise im Monopolbereich sind vom UVEK zu genehmigen. Vor seinem Entscheid holt das UVEK die Empfehlung des Preisüberwachers ein. Dieser beurteilt die Anträge der Post nach folgenden Kriterien: Preisentwicklung in den Vergleichsmärkten, Erzielung eines angemessenen Gewinnes, Kostenentwicklung, besondere Unternehmensleistungen und Marktverhältnisse. Aktuell hat die Post Anpassungen von Preisen bei der Briefpost und beim Postzeitungsdienst beantragt.

Folgende Entscheide hat der Vorsteher des UVEK getroffen:

Die Preiserhöhungen für die Standardbriefe A-Post, B-Post-Einzelsendungen und B-Post-Massensendungen werden in Einklang mit den Anträgen der Post genehmigt. Die Gründe für diesen Entscheid stützen sich auf folgende Fakten:
  • Im Jahr 2002 resultierte bei den Dienstleistungen der Briefpost erstmals unter Berücksichtigung der ungedeckten Kosten der Infrastruktur ein Verlust. Gemäss Postgesetz müssen die Preise für die reservierten Dienste (Monopol) kostendeckend sein. Die Preiserhöhung stützt sich auf das gesetzliche Erfordernis der Kostendeckung.
  • Die letzte Preiserhöhung auf den Standardprodukten erfolgte per Januar 1996. Die seither eingetretene Kostenentwicklung konnte nicht im nötigen Ausmass durch zusätzliche Erträge oder durch Produktivitätsgewinne wettgemacht werden.
  • Die Briefpost wird zunehmend durch die elektronische Kommunikation (wie e-mail, SMS) verdrängt. Im letzten Jahr bekam dies die Post erstmals nachhaltig zu spüren. Die Post rechnet für die nächsten 10 Jahre mit einem Rückgang der verarbeiteten Briefmenge um ca. 10 %. Ausländische Postunternehmen erwarten teilweise einen noch grösseren Rückgang. Kann die Post weniger Volumen verarbeiten, erhöhen sich ohne drastische und kurzfristige Gegenmassnahmen die Kosten pro Brief. Um die gesetzliche Vorgabe der Kostendeckung im Monopolbereich einhalten zu können, sind deshalb Preisanpassungen unabdingbar.
  • Auch das umliegende Ausland (Österreich, Frankreich und andere europäische Länder) hat aus vergleichbaren Gründen kürzlich Preiserhöhungen im postalischen Briefverkehr beschlossen oder bereits umgesetzt.

    Auch nach der Preisanpassung gehören die Briefpostpreise der Schweiz kaufkraftbereinigt zu den günstigsten Europas.

Mit dieser Kompromisslösung will der Vorsteher des UVEK die unterschiedlichen Anforderungen an die Post soweit möglich berücksichtigen:
  • Die Politik verlangt von der Post die Führung eines flächendeckenden Poststellennetzes, für das die Post aber keine Abgeltungen erhält. Die Finanzierung der ungedeckten Kosten der Infrastruktur kann deshalb nur über kostendeckende Tarife bei den Monopolprodukten erfolgen. Unter dieser Voraussetzung opponiert auch der Preisüberwacher nicht grundsätzlich gegen Preisanpassungen bei den Standardbriefen.
  • Hingegen spricht sich das UVEK gegen die beantragte Preiserhöhung für alle anderen Briefformate (Midibriefe, Grossbriefe) sowie eingeschriebene Briefe (wie „Lettre Signature“, Gerichts- und Betreibungsurkunden) aus; eine Preiserhöhung ist zum heutigen Zeitpunkt nicht angemessen. Diese Haltung vertritt auch der Preisüberwacher. Dieser Entscheid berücksichtigt auch die angespannte Wirtschaftslage. Nach wie vor sind die Preise auch für diese Formate im europäischen Vergleich im übrigen sehr kompetitiv.

    Der Vorsteher des UVEK hat die beantragte Erhöhung der Vorzugspreise für die Beförderung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften genehmigt. Die Preisanpassung ist nötig, da das Parlament die Abgeltungen an die Post für die verbilligte Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften um 20 Millionen Franken kürzte und da Mehrkosten seit der letzten Anpassung im Januar 1998 anfielen. Die Regional- und Lokalpresse wird aber auch künftig bevorzugt, indem sie von der Preiserhöhung ausgenommen wird, soweit diese durch die Kürzung der Abgeltungen bedingt ist.Die Genehmigung von allfälligen Dienstleistungsanpassungen im nicht reservierten Bereich und im Wettbewerbsbereich obliegt nicht dem UVEK. Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe entscheidet die Post über allfällige Anpassungen in diesen Geschäftsbereichen in eigener Kompetenz.


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