Mehr Verkehrssicherheit dank verbesserter Ausbildung der Fahrlehrer

Bern, 28.09.2007 - Der Bundesrat hat heute die neue Fahrlehrerverordnung verabschiedet. Angehende Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer müssen in Zukunft den "Eidgenössischen Fachausweis Fahrlehrer/in" erwerben, bevor sie den Fahrlehrerausweis erhalten. Die verbesserte Berufsausbildung trägt den erhöhten Anforderungen im Fahrlehrerberuf Rechnung und trägt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei. Sie wird am 1. Januar 2008 eingeführt.

Angehende Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer müssen neu den eidgenössischen Fachausweis ’Fahrlehrer/in’ erwerben. Dieser bildet die Grundlage, damit sie von den kantonalen Behörden den Fahrlehrerausweis erhalten und ihren Beruf ausüben können. Inhaberinnen und Inhaber des bisherigen Fahrlehrerausweises benötigen den neuen Fachausweis nicht. Sie müssen bis zum 31. Dezember 2008 ihre jetzigen Berechtigungen gegen die neue Fahrlehrbewilligung umtauschen.

Verkehrssicherheit wird erhöht

Die neue Berufsausbildung bereitet die angehenden Fachkräfte umfassend auf die erhöhten Anforderungen im Fahrlehrerberuf vor. Die Qualität der Ausbildung für Neulenkende wird so weiter verbessert, die Verkehrssicherheit steigt. Die Fahrlehrerverordnung regelt zudem das Alkoholverbot und die obligatorische Weiterbildung für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer.

Die neue Ausbildung im Detail

Neu gibt es die drei Fahrlehrerausweiskategorien A (Motorräder), B (Personenwagen)und C (Lastwagen). Entsprechend müssen in der Ausbildung die Module A, B und C abgeschlossen werden.
In einem ersten Schritt wird der Fachausweis erworben. Dies ist Voraussetzung, um die Berufsausübungsbewilligung "Fahrlehrerausweis" für die Kategorie B zu erhalten. Der Fahrlehrerausweis Kategorie B bildet die Grundlage, um Motorradfahrlehrer oder -lehrerin und/oder Lastwagenfahrlehrer oder -lehrerin zu werden.

Die Neuerungen treten am 1. Januar 2008 in Kraft.
 

Breit abgestütztes neues Berufsbild

Das neue Berufsbild wurde von Vertreterinnen und Vertretern des Schweizerischen Fahrlehrerverbandes (SFV), des Bundesamts für Strassen (ASTRA), der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa), der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) und des Verbands der Schweizerischen Fahrlehrerberufsschulen (VSFB) erarbeitet. Für die Ausbildung und Prüfung sind in Zukunft das Bundesamt für Bildung und Technologie (BBT) und der SFV als Organisation der Berufswelt verantwortlich. Die Grundzüge der Ausbildung werden jedoch nach wie vor durch das Strassenverkehrsrecht vorgegeben, da Fahrschüler und Fahrschülerinnen obligatorische Kurse absolvieren müssen. Die Mindestanforderungen an Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer werden deshalb in der FV festgelegt. Wichtige Instrumente für die neue Fahrlehrerausbildung wie z.B. der Rahmenlehrplan müssen vom ASTRA weiterhin genehmigt werden.


Adresse für Rückfragen

Medienstelle Bundesamt für Strassen, 031 324 14 91



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