Führerausweis soll auch nach Verletzung der Verkehrsregeln im Ausland entzogen werden

Bern, 28.09.2007 - Wer im Ausland die Verkehrsregeln derart verletzt, dass er mit einem Fahrver-bot belegt wird, soll den Führerausweis auch in der Schweiz wieder abgeben müssen. Der Bundesrat hat eine entsprechende Botschaft an das Parlament verabschiedet. Mit dieser Gesetzesanpassung wird die Schonzeit bei Wider-handlungen im Ausland beendet.

Die Schweiz hat aus Gründen der Verkehrssicherheit ein grosses Interesse daran, dass sich Inhaberinnen und Inhaber eines Schweizer Führerausweises auch im Ausland an die Verkehrsregeln halten. Bis vor kurzem wurde deshalb Verkehrssündern auch in der Schweiz der Ausweis entzogen, wenn sie im Ausland die Fahrberechtigung verloren hatten. Mit einem Urteil vom 14. Juni 2007 hat das Bundesgericht seine jahrzehntelange Praxis aufgegeben und diese Regelung ausser Kraft gesetzt. Es verlangt, dass diese Form des Führerausweisentzuges ausdrücklich im Strassenverkehrsgesetz geregelt wird.

Durch dieses Urteil entstand dringender Handlungsbedarf. Der Bundesrat hat deshalb an seiner heutigen Sitzung eine Botschaft über die nötige Gesetzesanpassung an das Parlament überwiesen. Damit soll diese Lücke geschlossen und die Schonzeit bei Verkehrsregelverletzungen im Ausland umgehend beendet werden.


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