NEAT-Kosten im Griff

Bern, 15.12.2003 - Die NEAT ist eine volkswirtschaftlich und verkehrspolitisch sinnvolle Investition, bei der die kurzfristige betriebswirtschaftliche Rentabilität nicht im Vordergrund steht. Dies hält der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Interpellation von Nationalrat Hans Ulrich Mathys (SVP/AG) fest. Die Verzinsung und teilweise Rückzahlung der Investitionen war schon immer an die Bedingung geknüpft, dass sich der Trend zu sinkenden Verkehrserlösen umkehrt; diese Wende ist bisher noch nicht eingetreten. Die Kosten des Jahrhundertbauwerks sind unter Kontrolle: Sie liegen um zwei Prozent über dem Gesamtkredit von 14,7 Milliarden.

Nationalrat Mathys und 32 Mitunterzeichnende hatten vom Bundesrat mit der Interpellation «Kostenexplosion NEAT» Auskunft über die Neue Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) verlangt, insbesondere zur Kostenentwicklung und zur Rentabilität. In seiner am Montag verab-schiedeten Antwort hält der Bundesrat fest, dass mit dem jüngsten NEAT-Standbericht die mutmasslichen Endkosten auf rund 15 Milliarden Franken gestiegen sind. Sie liegen damit erstmals um rund 2 Prozent über dem Total des NEAT-Gesamtkredits von 14,7 Milliarden Franken (Preisstand 1998). Die Reserven sollen nun um 900 Millionen Franken aufgestockt werden.
Das Projekt NEAT wurde mit diesen Mitteln jedoch nicht erweitert, sondern - wie im Alpentransitbeschluss gefordert - an die neuen Sicherheitserkenntnisse und internationalen Sicherheitsstandards sowie an die Entwicklung der Bahntechnologie und neue Erkenntnisse angepasst. Die Geologie spielt nur eine verhältnismässig geringe Rolle.

Güterverkehr: Preiskampf behindert Trendwende


Der Bundesrat stellt in seiner Antwort klar, dass die NEAT auch nicht primär unter dem Aspekt deren Rentabilität zu betrachten ist, sondern dass von Anfang an der grosse volkswirtschaftliche Nutzen im Vordergrund stand. Bereits in der Botschaft zum Bundesbeschluss über Bau und Finanzierung des öffentlichen Verkehrs (FinöV) von 1996 wurde unmissverständlich auf die Problematik der Folgekosten hingewiesen. So heisst es darin wörtlich: «Mit der sukzessiven Inbetriebnahme neuer Anlagen aus Grossprojekten wird der Grundbedarf steigen, da auch die neuen Anlagen zu unterhalten und zu erneuern sind.» Zudem wurde die Verzinsung und Rückzahlung von 25 % der Investitionen an die Bedingung geknüpft: «Die gegenwärtige Tendenz bei den Verkehrserlösen müsste nicht nur gebremst, sondern es müsste in den nächsten 10 - 15 Jahren eine Trendwende herbeigeführt werden.»
Diese Trendwende ist noch nicht eingetreten. Zwar wurde das im Verlagerungsgesetz gesteckte Ziel eines Trendbruchs beim alpenquerenden Lastwagenverkehr (Anzahl Lastwagen) erreicht. Als Folge des Preiskampfs in der Transportbranche und der aktuellen Wirtschaftslage können die Bahnen dennoch nicht genügend Erträge erwirtschaften, um die Mittel für Amortisation und Verzinsung zu decken. Die fehlende Wirtschaftlichkeit ist grossenteils auf geänderte Rahmenbedingungen zurückzuführen, die der Bund kaum beeinflussen kann. Es ist aber durchaus möglich, dass nach einer Konsolidierung der Märkte und einem Konjunkturaufschwung wieder höhere Preise erzielt werden können.
Angesichts der volkswirtschaftlichen Bedeutung der NEAT für zukünftige Generationen steht die kurzfristige betriebswirtschaftliche Rentabilität der Investitionen nicht im Vordergrund. Darum gibt es für den Bundesrat keinen Grund, von der bisherigen Strategie abzuweichen.


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