Seilbahngesetz in der Vernehmlassung

Bern, 15.12.2003 - Der Bundesrat hat das Seilbahngesetz in die Vernehmlassung geschickt. Mit dem Seilbahngesetz will der Bund die bisher fehlende gesetzliche Grundlage in diesem Bereich schaffen. Zudem sollen die Verfahren zur Bewilligung von Anlagen gestrafft und vereinfacht werden.

„Ein Gesuch, ein Verfahren, ein Entscheid“: Nach diesem Motto soll das Bewilligungsverfahren für Seilbahnen in Zukunft ablaufen. Zu diesem Zweck hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) das Seilbahngesetz ausgearbeitet. Es schliesst eine bestehende Lücke und gleicht die Schweizer Normen an diejenigen der EU an. Das Seilbahngesetz möglich gemacht hat die neue Bundesverfassung, die am 1. Januar 2000 in Kraft getreten ist. Sie überträgt dem Bund eine umfassende Kompetenz über die Seilbahnen.

Heute müssen Gesuchsteller ein mehrstufiges Verfahren durchlaufen, um die Genehmigung für ein Projekt zu erhalten. Mit dem Seilbahngesetz soll das Instrument der Einheitsbewilligung durch das BAV eingeführt werden. Dank der Einheitsbewilligung können Konzession und Projektgenehmigung in einem einzigen Verfahren erteilt werden. Im Weiteren bündelt das Seilbahngesetz die unübersichtlichen rechtlichen Grundlagen in diesem Bereich und regelt, wofür Bund und Kantone zuständig sind.

Der Bundesrat hat beschlossen, die Vernehmlassung zum Seilbahngesetz zu eröffnen. Bis zum 31. März 2004 können Interessengruppen ihre Haltung zu den Vorschlägen des Bundes zum Ausdruck bringen. Das Ziel des Bundesrates ist es, das Seilbahngesetz im Lauf des Jahres 2004 dem Parlament zur Beratung zu unterbreiten. 




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