Regional ausgewogene Vorlage zum Anschluss der Ost- und Westschweiz ans europäische Bahn-Hochleistungsnetz

Bern, 28.01.2004 - Der Bundesrat hat die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz (HGV-Anschluss) zur Kenntnis genommen. Er beauftragte das UVEK, eine Botschaft über den HGV-Anschluss zu erarbeiten. Angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes wird der Gesamtkredit in zwei Phasen unterteilt. In einer ersten, prioritären Phase werden vorerst 740 Millionen Franken investiert. Diese Mittel werden ausgewogen auf den besseren Anschluss der Ost- und Westschweiz an das Hochgeschwindigkeitsnetz in Deutschland und Frankreich aufgeteilt.

Der Bundesrat hatte am 10. September 2003 die Vernehmlassung zum HGV-Anschluss eröffnet. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 15. Dezember 2003. Angesichts der angespannten Haushaltslage hatte der Bundesrat vorgeschIagen, die geplanten Investitionen in zwei Phasen zu unterteilen. Gemäss Vernehmlassungsvorlage sollte vom gesamten Volumen von 1,3 Milliarden Franken in einer ersten Phase nur ein Verpflichtungskredit im Umfang von 590 Millionen Franken freigegeben werden.

In der Vernehmlassung waren die Elemente des HGV-Anschlusses bei der überwiegenden Mehrheit der angefragten Kantone, Verbände und Parteien unbestritten. Viele Teilnehmende an der Vernehmlassung forderten einen Verzicht auf die Phasierung und die sofortige Verwirklichung des gesamten HGV-Anschluss-Konzepts. Die Ostschweiz wünschte in erster Priorität den Ausbau von vier Zulaufstrecken in der Schweiz und einem Projekt in Deutschland. Die Westschweiz verlangte prioritär Investitionen zu Gunsten von vier Projekten in Frankreich und drei Zulaufstrecken in der Schweiz.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Mittwoch die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und den Anliegen der Ostschweiz besser Rechnung getragen. Neu wurden die Ausbauten zwischen Bülach und Schaffhausen sowie die Elektrifizierung Lindau - Geltendorf (Linie Zürich – St. Gallen – München) in die erste Phase aufgenommen. Er beauftragte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation (UVEK), so rasch wie möglich das HGV-Anschluss-Gesetz, den Bundesbeschluss über den HGV-Verpflichtungskredit sowie die Botschaft an das Parlament auszuarbeiten.

In der ersten Phase des HGV-Anschlusses wird auf folgenden Strecken investiert:Auf der Verbindung Schweiz – München:

  • Ausbauten St. Gallen – St. Margrethen
  • Elektrifizierung Lindau – Geltendorf


Auf der Verbindung Schweiz – Stuttgart:
  • Ausbauten Bülach – Schaffhausen
Auf der Relation Nordwestschweiz – Paris:
  • Beiträge an den Neubau der Hochgeschwindigkeitsstrecke Belfort – Dijon (ligne à grande vitesse Rhin-Rhône)
Auf der Relation Espace Mittelland – Jurabogen – Paris:
  • Beitrag an die Ausbauten Vallorbe / Pontarlier – Dole – Dijon
  • Ausbau des Knotens Lausanne
Auf der Strecke Genf – Paris:
  • Beitrag an den Ausbau / die Revitalisierung der Strecke Bellegarde – Nurieux – Bourg-en-Bresse (Haut-Bugey / „Karpatenlinie“)
  • Ausbau des Knotens Genf

Das bedeutet, dass auf die Ostschweiz in einer ersten Phase 285 Millionen, auf die Nordwestschweiz 125 und auf die Westschweiz 275 Millionen entfallen. Für die Reserve sind 30 Millionen und die Projektaufsicht 25 Millionen budgetiert. Der Bundesrat wird die Botschaft voraussichtlich noch vor der Frühlingssession verabschieden.


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