Bundesrat verabschiedet Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes

Bern, 21.09.2007 - Der Bundesrat hat die Botschaft und den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Museen und Sammlungen des Bundes an das Parlament überwiesen: Darin wird erstmals die Museumspolitik des Bundes festgelegt. Ziel ist es, die "MUSEE-SUISSE-Gruppe" zu verselbständigen und die Zusammenarbeit zwischen den Museen und Sammlungen des Bundes zu verstärken.

Der Entwurf eines Bundesgesetzes über die Museen und Sammlungen des Bundes hat zwei Materien zum Gegenstand: Erstens verpflichtet es sämtliche Museen und Sammlungen des Bundes auf gemeinsame Ziele und erteilt ihnen einen einheitlichen Grundauftrag. Zweitens wird mit dem Gesetz die Rechtsgrundlage für ein Schweizerisches Nationalmuseum geschaffen.

Der Bund betreibt heute 15 eigene Museen und verfügt über zahlreiche Sammlungen beweglicher Kulturgüter. Bis anhin agieren die verschiedenen Museen und Sammlungen des Bundes weitgehend unabhängig voneinander. Eine Koordination zwischen den Museen und Sammlungen des Bundes fehlt ebenso wie eine Definition der Ziele, die der Bund mit seinen Museen und Sammlungen erreichen will. Das Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes soll dies ändern. Es verpflichtet die bundeseigenen Museen und Sammlungen auf gemeinsame Ziele und erteilt ihnen einen einheitlichen Grundauftrag.

Neben der erstmaligen Festlegung einer Museumspolitik des Bundes enthält die Vorlage auch wichtige strukturelle Neuerungen. Die bisherige „MUSEE-SUISSE-Gruppe“, bestehend aus dem Landesmuseum Zürich, dem Château de Prangins und sechs weiteren Museen, soll redimensioniert und zu einer öffentlich-rechtlichen Anstalt verselbstständigt werden. Das zukünftige Schweizerische Nationalmuseum soll aus denjenigen Einzelhäusern der bisherigen „MUSEE-SUISSE-Gruppe“ bestehen, die klar als kulturhistorische Museen zu qualifizieren sind. Es sind dies das Landesmuseum Zürich, das Schloss Prangins sowie das Forum der Schweizer Geschichte Schwyz. Das Sammlungszentrum in Affoltern am Albis soll ebenfalls der Anstalt Schweizerisches Nationalmuseum angegliedert werden. Für die übrigen Einzelhäuser der bisherigen „MUSEE-SUISSE-Gruppe“ werden neue Lösungen evaluiert. So sollen die Schlossdomäne Wildegg auf den Kanton Aargau und das Zollmuseum Gandria auf die Eidgenössische Zollverwaltung übertragen werden.

Die vom Bundesrat verabschiedete Vorlage wurde gegenüber der Vernehmlassungsfassung nur marginal geändert: Es haben sich in der Vernehmlassung insgesamt 53 Adressaten geäussert (darunter alle Kantone ohne Kanton Glarus sowie alle Bundesratsparteien). Die deutlich überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer begrüsste den Vorentwurf vollumfänglich oder zumindest in den Kernpunkten.


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