Bundesrat überweist dem Parlament das UNESCO-Übereinkommen über immaterielles Kulturerbe zur Ratifikation

Bern, 21.09.2007 - Der Bundesrat hat den Entwurf der Botschaft zur Ratifikation des UNESCO-Übereinkommens zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes gutgeheissen und dem Parlament überwiesen. Das von der UNESCO-Generalkonferenz im Oktober 2003 verabschiedete Übereinkommen verpflichtet die Vertragsstaaten, die notwendigen Massnahmen zum Schutz ihres immateriellen Kulturerbes zu treffen und die Zusammenarbeit auf regionaler und internationaler Ebene zu fördern.

Das Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes bezweckt die Erhaltung, Förderung und Erforschung von traditionellen kulturellen Ausdrucksformen wie Musik, Theater, Legenden, Tanz oder Handwerk. Mit dem Übereinkommen werden die bestehenden internationalen Übereinkommen bereichert und ergänzt.

Ziel des Übereinkommens ist die Bewahrung des immateriellen Kulturerbes sowie die Stärkung des Bewusstseins für dessen Bedeutung. Die Vertragsstaaten sind aufgefordert, auf nationaler Ebene und im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit günstige Rahmenbedingungen für die Praxis und Überlieferung traditioneller kultureller Ausdrucksformen zu schaffen. Auf internationaler Ebene sieht das Übereinkommen die Schaffung einer repräsentativen Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit vor. Zur Finanzierung von Projekten und Programmen zur Bewahrung und Förderung wird ein Fonds für das immaterielle Kulturerbe eingerichtet.

In der Schweiz ist die Bedeutung des immateriellen Kulturerbes für die kulturelle Vielfalt, den sozialen Zusammenhalt, die kulturelle Identität und das Bild, das unser Land von sich vermitteln will, unbestritten. Viele nationale und regionale Identitäten und Besonderheiten definieren sich über Bestandteile des immateriellen Kulturerbes. Die Erhaltung und die Förderung traditioneller kultureller Ausdrucksformen sind fest in der staatlichen Kulturförderung verankert. Deshalb stärkt und bekräftigt das Übereinkommen die in der Schweiz bestehenden Massnahmen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes.


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