Bundesrat überweist Entwurf eines Verfassungsartikels über die Forschung am Menschen ans Parlament
Bern, 12.9.2007 - Der Bundesrat hat heute die Botschaft und den Entwurf eines Verfassungsartikels über die Forschung am Menschen verabschiedet und dem Parlament zur Beratung überwiesen. Zum einen enthält der Verfassungsartikel die zentralen Grundsätze, die bei jedem Forschungsvorhaben unter Einbezug des Menschen einzuhalten sind. Er verfolgt insbesondere das Ziel, die Würde und Persönlichkeit des Menschen zu schützen. Zum anderen soll der Verfassungsartikel den Bund ermächtigen, die Forschung am Menschen in einem Bundesgesetz zu regeln.