EJPD weist Vorwürfe der GPK-N zurück

Bern, 06.09.2007 - 

Der gestern von der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) veröffentlichte Bericht zu den Strafverfolgungsbehörden des Bundes wird den tatsächlichen Verhältnissen nicht gerecht. Er ist lückenhaft und unausgewogen. Das EJPD korrigierte mit Stellungnahme vom 3. August 2007 zu Handen der GPK-N die wesentlichsten Punkte; diese Stellungnahme wurde für den vorliegenden Bericht in keinem relevanten Punkt berücksichtigt.

Dem EJPD ist nichts über eine angebliche Verschwörung gegen den ehemaligen Bundesanwalt Valentin Roschacher bekannt. Das EJPD begrüsst die Ankündigung der GPK, die Hintergründe des angeblichen Plans zur Absetzung des ehemaligen Bundesanwalts aufzuklären.


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