Aktion gegen illegale Happy Hours

Bern 9, 06.09.2007 - Happy Hours und All-Inclusive-Veranstaltungen verleiten zum Trinken von viel Alkohol in kurzer Zeit –, eine besonders von Jugendlichen zunehmend praktizierte, alarmierende Konsumform. Was in der Gastrobranche leider oft vergessen geht: Solche Angebote sind für Spirituosen illegal. Die Eidg. Alkoholverwaltung (EAV) hat diesen Sommer deshalb eine Schwerpunktaktion durchgeführt. Es wurden Dutzende Bussen ausgesprochen, die vor allem auch präventiv wirken.

Das Alkoholgesetz verbietet die Vergünstigung oder die Gratisabgabe von Spirituosen und spirituosenhaltigen Getränken sowie jegliche Werbung dafür. In der Praxis fallen darunter alle Formen von Happy Hours, Zwei-für-eins-Partys, Mezzoprezzo- und All-Inclusive-Veranstaltungen oder auch so genanntes Börsen-Drinking, bei dem die Preise je nach Nachfrage variieren. Hintergrund: Anlässe mit billigem Alkohol verleiten Jugendliche zum übermässigen Konsum. Insbesondere die All-Inclusive-Partys sind eigentliche Einladungen zum Rauschtrinken.

Die Zahl der illegalen Happy Hours hat in den letzten Monaten stark zugenommen. Bei der EAV gingen regelmässig entsprechende Meldungen ein. Während der Schwerpunktaktion von Mitte Juni bis Ende August wurde nun nicht nur den gemeldeten Verstössen nachgegangen, sondern vermehrt auch aktiv nach solchen gesucht. Die Werberestriktionen des Alkoholgesetzes gelten dabei generell: für Plakate, Flyers, Inserate oder Online-Werbung. Gerade auf dem Internet – eine für jugendliche Partybesucher besonders beliebte Plattform – lag ein Hauptaugenmerk der Aktion, denn noch allzu häufig wird es als rechtsfreier Raum betrachtet. Während der Schwerpunktaktion haben sich die Kontrollorgane der EAV mit 98 Fällen befasst. Bei den anschliessenden Abklärungen vor Ort führten 15 Fälle zu keiner Beanstandung, da Spirituosen vom Angebot explizit ausgeschlossen waren. Bis Ende August wurden insgesamt 33 Strafverfahren eröffnet. 26 Bussen wurden bereits ausgesprochen.

Die Kontrolle der Werbevorschriften für Spirituosen fällt in den Zuständigkeitsbereich der EAV. Für die Einhaltung der Handelsvorschriften sind die Kantone verantwortlich. Stellt die EAV Widerhandlungen fest, deren Strafverfolgung in der Kompetenz der Kantone liegt, werden diese den zuständigen Stellen gemeldet. In gravierenden Fällen beantragt die EAV den Entzug des Alkoholpatents. Diese Zuständigkeit liegt ebenfalls bei den Kantonen.


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Marc Huber, Stv. Leiter Kommunikation, Eidgenössische Alkoholverwaltung, T +41 (0) 31 309 12 69, F +41 (0) 31 309 15 04



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Eidg. Alkoholverwaltung (bis 12.2017)
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