Neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Südafrika

Bern, 05.09.2007 - In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat die Botschaft an die Bundesversammlung über das vollständig revidierte Doppelbesteuerungsabkommen mit Südafrika gutgeheissen. In dieser Botschaft legt der Bundesrat die Besonderheiten des neuen Abkommens dar und ersucht die Bundesversammlung um Zustimmung zu diesem Vertragswerk.

Am 8. Mai 2007 haben die Schweiz und Südafrika in Pretoria ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Einkommenssteuern unterzeichnet.

Das neue Abkommen ersetzt das bisherige Vertragswerk vom 3. Juli 1967, das an die von beiden Ländern verfolgte Politik im Bereich der Vermeidung internationaler Doppelbesteuerung anzupassen war. Seine Bestimmungen kommen den Interessen der schweizerischen Wirtschaft entgegen und bieten künftig Gewähr für einen gründlichen Schutz gegen Doppelbesteuerung. Das Abkommen sieht eine Schiedsgerichtsklausel vor, die allen Parteien im Rahmen von Verständigungsverfahren grössere Rechtssicherheit bieten soll. Ferner enthält das Abkommen eine neue Amtshilfebestimmung, die mit der Politik der Schweiz im Bereich des Informationsaustausches bei Steuerbetrug in Einklang steht.

Das vorliegende Abkommen folgt weitgehend dem Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der schweizerischen Vertragspraxis. Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss des Abkommens gutgeheissen.


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