Freisetzungsgesuche für gentechnisch veränderte Pflanzen mit Auflagen genehmigt

Bern, 04.09.2007 - Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat drei Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen der Universität Zürich und der ETH Zürich mit strengen Auflagen bewilligt. Die Versuche sollen von 2008 bis 2010 in Zürich-Reckenholz sowie in Pully bei Lausanne durchgeführt werden.

Die Universität Zürich und die ETH Zürich dürfen drei Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen durchführen. Das BAFU hat die entsprechenden Gesuche mit strengen Auflagen (siehe Kasten 1) bewilligt. Es hat die betroffenen Fachstellen in Bund und Kantonen konsultiert und die Zustimmung der Bundesämter für Gesundheit, für Landwirtschaft und für das Veterinärwesen erhalten.

Durchgeführt werden sollen die Versuche von 2008 bis 2010 an den Standorten Zürich-Reckenholz und Pully bei Lausanne (siehe Kasten 2). Voraussetzung ist allerdings, dass die Gesuchstellenden dem BAFU bis spätestens Ende 2007 ein Notfallkonzept, eine zusätzliche Charakterisierung der freizusetzenden Pflanzen sowie genaue Angaben zur Versuchsanordnung vorlegen. Ende 2008 und 2009 müssen ferner Zwischenberichte vorliegen über den Verlauf der Versuche.

Klare Rechtsgrundlage dank Gentechnik-Gesetz

Die Voraussetzungen für die Bewilligung der Freisetzungsversuche sind heute im Vergleich zum letzten Gesuch aus dem Jahr 2003 (Feldversuch der ETH, Stinkbrandresistenz bei gentechnisch verändertem Weizen, Durchführung März 2004-April 2005) wesentlich anders.

Heute besteht dank dem Gentechnik-Gesetz eine klare und griffige Rechtsgrundlage: Antibiotikaresistenzgene als Marker, wie sie der ETH-Weizen 2003 enthielt, sind ab Ende 2008 nicht mehr erlaubt. Zudem ist für die neuen Versuche der Wirkmechanismus der gentechnisch eingeführten Gene bekannt. Sowohl für die Pilzresistenz-Gene als auch für ihre Genprodukte (Eiweisse) gibt es empfindliche Nachweismethoden. Schliesslich kommen die verwendeten Genprodukte bei uns in der Umwelt schon natürlicherweise vor und stammen selber aus Kulturpflanzen. Es wird mit der Freisetzung somit kein neuer ökologischer Kontext geschaffen (siehe auch Faktenblatt). Erfüllen die Freisetzungsgesuche die gesetzlichen Vorgaben, dann muss das BAFU sie bewilligen. Es kann aber zusätzliche Auflagen machen, um die Sicherheit zu erhöhen.

11 Einsprechende zur Beschwerde berechtigt

Gleichzeitig mit der Bewilligung der Versuche hat das BAFU auch entschieden, wer von den Einsprechenden berechtigt ist, Beschwerde gegen die Bewilligung einzureichen. Dazu ist ein Perimeter von 1000 Metern um die Versuchsfelder festgelegt worden. Von den zwei Einsprechenden in Zürich wohnt niemand in diesem Umkreis, in Pully sind es 11 Einsprechende von insgesamt 27. Zur Beschwerde berechtigt sind somit 11 Personen in Pully.

Gegen die drei vom BAFU bewilligten Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Organismen können die berechtigten Personen innerhalb von 30 Tagen nach Eröffnung der Verfügung beim Bundesverwaltungsgericht in Bern Beschwerde einreichen.

Kasten 1: Auflagen für die Freisetzungsversuche

- Absicherung des Geländes durch Zaun, Beschilderung „Betreten verboten", während der Keimphase zusätzliche Absicherung gegen Eindringen von Vögeln
- Um die Versuchspflanzen herum breite Mantelsaat aus Weizen, Sicherheitsabstand zu den nächsten Weizen-, Roggen- und Triticalefeldern, Stichprobenweise Analyse von Körnern aus Nachbarfeldern auf Auskreuzung
- Reinigung von Maschinen und Geräten nach Gebrauch vor Ort
- Versuchspflanzen müssen inklusive Wurzelmaterial entsorgt werden; Pflanzenmaterial, Mantelsaat und Kontrollen, die nicht mehr gebraucht werden, sind in doppelwandigen Gefässen (Säcken) in die Kehrichtverbrennungsanlage zu bringen
- Notfallkonzept für den Fall ausserordentlicher Vorkommnisse
- Hybridpflanzen (Kreuzung Weizen/Wildgras) werden nicht ausgesät, sondern im Keimlingsstadium ausgepflanzt; ihre Ähren werden vor der Samenreife entfernt.

Kasten 2: Die drei Freisetzungsversuche

- Zwei Gesuche der Universität Zürich, Institut für Pflanzenbiologie, vertreten durch Prof. Dr. Beat Keller: Hier geht es um die Untersuchung von Weizenpflanzen mit erhöhter spezifischer Resistenz gegen die Pilzkrankheit Mehltau sowie um Kreuzungen von Weizen mit einem Wildgras, dem „Zylindrischen Walch (Aegilops cylindrica)". Standort der Versuche ist die Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon ART in der Stadt Zürich. Einige der Weizenpflanzen mit spezifischer Resistenz sind auch im Gesuch von Prof. Dr. Wilhelm Gruissem (siehe unten) enthalten für den Standort Pully (VD).
- Ein Gesuch der ETH Zürich, Institut für Pflanzenwissenschaften, vertreten durch Prof. Dr. Wilhelm Gruissem: Hier geht es ebenfalls um den versuchsweisen Anbau von Weizenpflanzen mit erhöhter Pilzresistenz. Die gentechnische Veränderung betrifft breit wirkende Gene; die Resistenz richtet sich deshalb gegen verschiedene pilzliche Krankheitserreger. Standorte dieses Freiland-Versuchs sind die Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon ART in Zürich sowie die Forschungsanstalt Changins-Wädenswil ACW am Centre viticole du Caudoz in Pully bei Lausanne (VD).

Die Versuche dienen der Grundlagenforschung und der landwirtschaftlichen Forschung: Es soll untersucht werden, ob die gentechnisch veränderten Weizenpflanzen auch im Feldexperiment eine erhöhte Pilzresistenz aufweisen und wie diese unter natürlichen Bedingungen funktioniert. Gleichzeitig sollen Aspekte der Biosicherheit geklärt werden, so z.B. die Frage, ob Auswirkungen auf andere Organismen wie Bodenlebewesen oder Insekten (Nichtzielorganismen) feststellbar sind. Zudem sollen auch die Folgen einer Übertragung von gentechnisch eingebrachten Eigenschaften auf Wildpflanzen untersucht werden (Auskreuzung).

 


Adresse für Rückfragen

Bruno Oberle, Direktor Bundesamt für Umwelt BAFU, Tel. 031 322 24 94
Georg Karlaganis, Chef Abteilung Stoffe, Boden, Biotechnologie BAFU, Tel. 079 415 99 62



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