Kriterien für Masterstudiengänge an Fachhochschulen

Bern, 03.09.2007 - BBT/EDK. Bund und Kantone haben sich in einer Vereinbarung auf die Prioritäten beim Aufbau von Masterstudiengängen an Fachhochschulen geeinigt. Die Vereinbarung gilt ab 1. Oktober 2007 und dient als Basis für die Prüfung der beim Bund eingereichten Gesuche für Masterstudiengänge. Die Prüfung soll voraussichtlich Ende 2007 abgeschlossen sein. Ziel von Bund und Kantonen ist ein limitiertes Angebot qualitativ hochstehender Masterstudiengänge, die auf den bestehenden dreijährigen Bachelorstudiengängen aufbauen.

Die Fachhochschulmastervereinbarung regelt den Aufbau der neuen Masterstufe an Fachhochschulen bis Ende 2011, d.h. bis zum voraussichtlichen Inkrafttreten der neuen Rechtsgrundlagen für den schweizerischen Hochschulbereich. Bund und Kantone haben sich für diesen Zeitraum zum Ziel gesetzt, eine beschränkte Anzahl von qualitativ hochstehenden und wettbewerbsfähigen Masterstudiengängen zu genehmigen, die von Studierenden und auf dem Arbeitsmarkt nachgefragt werden. Das Angebot wird beschränkt, weil an den Fachhochschulen der berufsqualifizierende Bachelor-Abschluss die Regel bleiben soll und weil die Finanzierung der neuen Studiengänge sichergestellt werden muss.

Zu den notwendigen Voraussetzungen für die Genehmigung eines Studiengangs zählen unter anderem herausragende Forschungskompetenzen und Praxisbezug, die Studierendenzahl (mindestens 30 Studierende pro Jahrgang), der Studienumfang sowie die Einbindung des Studiengangs in die Gesamtstrategie der Fachhochschule.

Die „Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über den Aufbau von Masterstudiengängen an Fachhochschulen" (Fachhochschulmastervereinbarung) wurde im August 2007 von Isabelle Chassot, Präsidentin der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK, und von Doris Leuthard, Vorsteherin des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements EVD, unterzeichnet und wird auf den 1. Oktober 2007 in Kraft gesetzt. Die Vereinbarung dient als Basis für die Genehmigung der Gesuche für Masterstudiengänge, die die Fachhochschulen bis Juni 2007 beim Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT eingereicht haben. Insgesamt sind 86 Dossiers eingegangen, die nun unter Beizug des Fachhochschulrats der EDK, der Eidgenössischen Fachhochschulkommission EFHK und der Rektorenkonferenz der Fachhochschulen KFH geprüft werden. Der Zeitplan sieht vor, das Bewilligungsverfahren bis Ende 2007 abzuschliessen, so dass die genehmigten Masterstudiengänge ab Herbst 2008 starten können.

Die Fachhochschulmastervereinbarung ist Teil der umfassenden Masterplanung Fachhochschulen 2008-2011 von Bund und Kantonen.


Adresse für Rückfragen

Marco Scruzzi, BBT Leistungsbereich Fachhochschulen, Tel. 031 324 91 51
Carmen Steimann, BBT Kommunikation, Tel. 031 322 58 84
Madeleine Salzman, EDK Leiterin Koordinationsbereich Hochschulen Tel. 031 309 51 25
Gabriela Fuchs, EDK Kommunikation, Tel. 031 309 51 12



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