Sicherheitsüberwachung auf Schweizer Schienen

Bern, 30.08.2007 - Als Aufsichtsbehörde für den öffentlichen Verkehr setzt das Bundesamt für Verkehr (BAV) verschiedene Kontrollinstrumente ein, wie Audits, Betriebskontrollen und Inspektionen. Es wird risikoorientiert vorgegangen. Mit Betriebskontrollen überwacht das BAV die Sicherheit im Bahngüterverkehr in der Schweiz. Die Ergebnisse für die ersten 8 Monate dieses Jahres liegen nun vor.

Die Betriebskontrolle eines Güterzuges umfasst 66 Kontrollpunkte in folgenden Gebieten: Triebfahrzeugführende, Triebfahrzeug, Komposition.

Mögliche Sanktionen bei einer Betriebskontrolle

Bei Entdeckung von Fehlern sind verschiedene Sanktionen vorgesehen. Verstösse gegen die gesetzlichen Vorschriften, die einen unmittelbaren Einfluss auf die Sicherheit haben, werden mit Auflagen 1. Priorität sanktioniert. Wenn ein Einfluss auf die Sicherheit erst mittelfristig möglich wird, werden Auflagen 2. Priorität gesprochen.

Ergebnisse

Im Jahr 2006 wurden 44 Güterzüge kontrolliert. 11 davon erhielten ein vorübergehendes Fahrverbot (vgl. Medienmitteilung des BAV vom 5. Januar 2007). Ein Beispiel: Beim Bruch einer Bremssohle erhält ein Güterzug ein Fahrverbot, das erst nach der Reparatur vor Ort aufgehoben wird. Bei den 862 kontrollierten Güterwagen wurden 43 Fehler festgestellt, d.h. 5 Prozent der kontrollierten Wagen durfte nicht weiterfahren. Bei diesen Mängeln ging es vorwiegend um technische Unregelmässigkeiten (z.B. Luftverlust), aber auch im Bereich Gefahrgut (z.B. das Fehlen eines Gefahrzettels am Güterwagen).

Bei den kontrollierten Zügen hatten die festgestellten Fehler keinen direkten Einfluss auf die Sicherheit. In einzelnen Fällen ordnen aber die Fachleute des BAV Sofortmassnahmen an, die vor der Weiterfahrt des Zuges umzusetzen sind.

Dank der im Zeitraum 2006 gesammelten Erfahrungen kann das BAV 2007 diese Kontrollen intensivieren und verschärfen. In den ersten 8 Monaten dieses Jahres hat das BAV 120 Güterzüge kontrolliert. 74 davon erhielten ein vorübergehendes Fahrverbot. Bei den 2011 kontrollierten Güterwagen sind 319 Fehler festgestellt worden, d.h. 16 Prozent der kontrollierten Wagen durfte nicht weiterfahren. Diese Statistiken werden laufend aktualisiert und verfeinert

Das BAV wird die Kontrollen im nächsten Jahr weiterführen. Die Transportunternehmungen haben ihrerseits die Pflicht, die notwendigen Massnahmen zur Gewährleistung eines sicheren Bahnbetriebes zu ergreifen. Mit seiner Aufsichtstätigkeit will das BAV die Sicherheit des Bahnverkehrs optimieren. Dies ist eine seiner Kernaufgaben.


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