Oberzolldirektion bewilligt passive Veredelung von Rahm

Bern, 30.08.2007 - Die Oberzolldirektion hat das Gesuch für eine Bewilligung zur vorübergehenden Ausfuhr von Vollrahm für die Butter-Herstellung in Deutschland bewilligt. Für die Einfuhr der verarbeiteten Butter ist ein reduzierter Zoll zu entrichten.

Ein Grossverteiler hat Mitte August 2006 ein Gesuch um vorübergehende Ausfuhr von Schweizer Vollrahm eingereicht. Dieser will den Rahm in Deutschland zu Butter verarbeiten lassen. Die passive Veredelung von landwirtschaftlichen Grundstoffen wird nach den Bestimmungen des Zollgesetzes bewilligt, wenn dadurch nicht wesentliche Interessen der Wirtschaft im Inland beeinträchtigt werden. Die Oberzolldirektion hat in intensiven Kontakten mit den betroffenen Bundesämtern und Wirtschaftskreisen abgeklärt, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Mit Verfügung vom 23. August 2007 hat die Oberzolldirektion die Bewilligung erteilt. Bei der Einfuhr der verarbeiteten Butter muss ein reduzierter Zoll entrichtet werden.


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