Familienergänzende Kinderbetreuung: Finanzhilfen an Pilotprojekte zur Einführung von Betreuungsgutscheinen

Bern, 30.08.2007 - Der Bundesrat befürwortet ein Gutscheinsystem und damit einen Wechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung in der familienergänzenden Kinderbetreuung. Kantone und Gemeinden, die ein Pilotprojekt für sogenannte Betreuungsgutscheine für Kindertagesstätten durchführen wollen, sollen vom Bund finanziell und zeitlich begrenzt unterstützt werden können. Die entsprechende Verordnungsänderung tritt auf den 1. Oktober 2007 in Kraft.

Subventionen der öffentlichen Hand für die familienergänzende Kinderbetreuung werden heute in aller Regel direkt an die Anbieter ausgerichtet (Objektfinanzierung). Im Rahmen des Impulsprogramms zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung unterstützt der Bund Kindertagesstätten und Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung, wenn sie neue Betreuungsplätze schaffen. Das entsprechende Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung und die Vollzugsverordnung sind seit dem 1. Februar 2003 in Kraft. Dieses Impulsprogramm ist auf acht Jahre befristet. Sein Ziel ist es, den Eltern zu ermöglichen, Erwerbsarbeit oder Ausbildung und Familie besser zu vereinbaren. Obwohl das Programm den Ausbau von Betreuungsangeboten beschleunigt hat, besteht nach wie vor eine Angebotslücke. In Bezug auf die Kindertagesstätten werden zudem die hohen Kosten, die mangelnde Kundenfreundlichkeit sowie die Überreglementierung kritisiert.

Betreuungsgutscheine für Eltern sollen Wettbewerb ankurbeln

Im Wechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung im Rahmen eines Gutscheinsystems sieht der Bundesrat die Möglichkeit, den Wettbewerb zwischen den Anbietern zu fördern und eine neue Dynamik ins System der familienergänzenden Kinderbetreuung zu bringen. Dazu sollen die Familien als Bezügerinnen subventioniert werden (Subjektfinanzierung), indem sie mit Gutscheinen Betreuungsleistungen ihrer Wahl kaufen können. Für die konkrete Umsetzung von Gutscheinsystemen sind verschiedene Varianten denkbar, z.B. bezüglich Anspruchsberechtigung, Zeit- oder Geldwert der Gutscheine usw., die in den Pilotprojekten evaluiert werden sollen.

Unterstützung des Bundes

Der Bundesrat hat in Aussicht gestellt, bei der Durchführung von Pilotprojekten für Betreuungsgutscheine eine unterstützende Rolle wahrzunehmen, wobei die Federführung entsprechend der geltenden Zuständigkeitsordnung bei den Kantonen und Gemeinden liegen müsse. Konkret will sich der Bund im Rahmen des Impulsprogramms finanziell beteiligen, die Pilotprojekte fachlich begleiten, diese evaluieren sowie die daraus gewonnenen Erkenntnisse allgemein zugänglich machen.

Der Bund kann sich gemäss der Verordnungsänderung, die auf den 1. Oktober 2007 in Kraft tritt, während höchstens drei Jahren mit maximal 30 Prozent der Kosten an Pilotprojekten von Kantonen und Gemeinden beteiligen. Die Finanzhilfen des Bundes werden aus dem zweiten Verpflichtungskredit finanziert, den das Parlament im vergangenen Herbst für die zweite Hälfte des Impulsprogramms gesprochen hat (1.2.2007 bis 31.1.2011). Dieser zweite Kredit über 120 Mio. Franken wird aus heutiger Sicht nicht ausgeschöpft werden. Daher besteht genügend Spielraum, um Pilotprojekte finanzieren zu können, ohne den Voranschlag und den Finanzplan des Bundes zusätzlich zu belasten.


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