Eine Alterspolitik, die verstärkt auf die Ressourcen der älteren Menschen setzt

Bern, 29.08.2007 - Alterspolitik hat zum Ziel den Beitrag älterer Menschen an die Gesellschaft vermehrt anzuerkennen, für ihr Wohlbefinden zu sorgen und materielle Sicherheit zu gewährleisten. Sie soll Autonomie und Partizipation der älteren Menschen fördern und die Solidarität zwischen den Generationen stärken. Der vom Bundesrat verabschiedete Bericht legt Leitlinien als Grundlage für eine solche Alterspolitik vor. Es handelt sich aber nicht um einen Aktionsplan, sondern um eine Strategie. Diese beschränkt sich nicht auf den Kompetenzbereich des Bundes; Kantone, Gemeinden und weitere Partner werden ebenfalls eingebunden. Der Bericht wird nun dem Parlament vorgelegt, das über das weitere Vorgehen zu entscheiden hat.

Die Autoren haben den Bericht auf die Lebenslaufperspektive und auf alle Generationen ausgerichtet. Alterspolitik beschränkt sich nicht nur auf die Altersvorsorge, sondern umfasst auch andere Politikbereiche, wie das öffentliche Gesundheitswesen, das Wohnungswesen oder die Verkehrs- und die Arbeitsmarktpolitik. Die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Alterung setzen eine kohärente Berücksichtigung dieser Bereiche voraus.

Der Bericht beleuchtet die Situation älterer Menschen bezogen auf die fünf Themenbereiche Gesundheit und medizinische Versorgung, Wohnsituation und Mobilität, Arbeit und Übergang in den Ruhestand, wirtschaftliche Situation sowie Engagement und gesellschaftliche Partizipation. Die Ressourcen und Leistungspotenziale der älteren Bevölkerung sowie ihre Bedürfnisse werden für jeden Bereich hervorgehoben. Auch die Herausforderungen, die sich den betroffenen Einrichtungen damit stellen, werden beschrieben.

Die Situation der älteren Personen kann in allen fünf Bereichen insgesamt als gut bezeichnet werden. Der Anstieg der behinderungsfreien Lebenserwartung, die geringe Armutsquote bei den Senioren und Seniorinnen sowie die Leistungen, die sie für Familie und Gesellschaft erbringen, zeigen klar, dass das defizitäre Bild des Alterns nicht mehr zeitgemäss ist. Die insgesamt positive Beurteilung darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Prozess des Alterns sehr individuell verläuft. Die Alterspolitik muss Lösungen bereitstellen für wichtige soziale Belange. Dazu gehört etwa die Betreuung von pflegebedürftigen älteren Personen.

Ausgehend von diesen Feststellungen definiert der Bericht zwei Stossrichtungen. Die erste setzt den Schwerpunkt auf die Ressourcen und Leistungspotenziale und möchte die Selbstbestimmung und Partizipation älterer Menschen sowie die Anerkennung ihrer Leistungen fördern. Die zweite geht auf die spezifischen Bedürfnisse der Senioren und Seniorinnen ein und ist darauf ausgerichtet, ihnen einen ihren individuellen Wünschen entsprechenden würdigen letzten Lebensabschnitt zu gewährleisten.

Der Bericht wurde in Beantwortung einer parlamentarischen Initiative der Nationalrätin Suzanne Leutenegger Oberholzer1 ausgearbeitet und dem Parlament unterbreitet. Dieses hat nun über den weiteren Verlauf zu entscheiden.


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