Abklärungen zum gekröpften Nordanflug planmässig

Bern, 09.03.2004 - Die Abklärungen von Unique, Skyguide und BAZL zum gekröpften Nordanflug laufen seit mehreren Monaten und kommen planmässig voran. Die Zuständigkeiten und der Zeitplan für die weiteren Arbeiten wurden auf operativer Ebene im Detail geklärt. Dieses Arbeitsprogramm soll am 24. März von den Führungsorganen der drei Akteure verabschiedet werden. Das UVEK hat im Übrigen die Vorgabe gemacht, dass bis zum Beginn der Mediation eine Grobvariante für den gekröpften Nordanflug vorliegen soll.

Unique, Skyguide und BAZL haben auf operativer Ebene bereits im letzten Herbst die Arbeiten zur Abklärungen der Machbarkeit des gekröpften Nordanflugs aufgenommen. Nach Art. 36c des Luftfahrtgesetzes ist grundsätzlich der Flugplatzhalter für die Festlegung von An- und Abflugverfahren im Rahmen des Betriebsreglementes zuständig. Das BAZL genehmigt das Betriebsreglement. Skyguide ist für die Einbindung neuer An- und Abflugverfahren in die Luftraumstruktur zuständig. Die gekröpften Nordanflüge stellen ein neues Verfahren dar, das von den ICAO-Standards abweicht. Die Entwicklung dieses Verfahrens setzt deshalb zusätzliche Abklärungen zur Zertifizierbarkeit voraus. Die Zuständigkeiten für diese Verfahrensschritte wurden mittlerweile vom BAZL unter Einbezug von Unique und Skyguide geklärt. Der entsprechende Vorgehensvorschlag des BAZL soll demnächst von den Führungsorganen der drei Akteure verabschiedet und kommuniziert werden.


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