Maul- und Klauenseuche: Wachsam bleiben!

Bern, 07.08.2007 - Der zweite Fall von Maul- und Klauenseuche in Grossbritannien unterstreicht die Notwendigkeit, wachsam zu bleiben. Die Schutzmassnahmen betreffen auch Touristen und andere Reisende aus Grossbritannien: Sie dürfen keine Produkte von Klauentieren mitführen. Die von der EU getroffenen Massnahmen gelten auch für die Schweiz.

Momentan gilt ein von der EU für Grossbritannien verfügtes Exportverbot. Auch die Schweiz trifft die gleichen Massnahmen, so dass keine Klauentiere (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine) und deren Produkte in die Schweiz eingeführt werden dürfen. Diese Massnahmen gelten auch für Touristen und andere Reisende: Auf Reisen von Grossbritannien in die Schweiz dürfen keine Produkte von Klauentieren im Gepäck mehr mitgeführt werden. Dies ist eine vorbeugende Massnahme, die verhindern soll, dass eventuell virenverseuchte Produkte in unser Land gelangen und die schweizerische Nutztierpopulation gefährden.

Das Bundesamt für Veterinärwesen hat bereits letzten Samstag alle Tierverschiebungen zwischen Grossbritannien und der Schweiz überprüft. Resultat: Es wurden lediglich Ende Juli 11 Schafe zu Versuchszwecken eingeführt. Diese sind inzwischen alle negativ auf die Maul- und Klauenseuche getestet worden.

Die Maul- und Klauenseuche ist eine unter Klauentieren (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen usw.) hoch ansteckende Krankheit. Für den Menschen ist sie ungefährlich.


Adresse für Rückfragen

Cathy Maret, Kommunikation BVET, 031 324 04 42



Herausgeber

Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) - ab 2013 im EDI
http://www.bvet.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-13998.html