Lieferfrist für Reisegepäck im öffentlichen Verkehr angepasst

Bern, 19.05.2004 - Der Bundesrat hat die Lieferfrist für das Reisegepäck im öffentlichen Verkehr an die veränderten Gewohnheiten der Reisenden und an die Bedürfnisse der Bahnen angepasst. In der Verordnung über den Transport im öffentlichen Verkehr wird neu geregelt, dass Reisegepäck, das vor 19 Uhr aufgegeben wird, am übernächsten Tag um 9 Uhr abgeholt werden kann.

In den letzten Jahren ist das Gepäckvolumen bei den SBB und den Konzessionierten Transportunternehmen (KTU) stark zurückgegangen. Gründe dafür sind unter anderem Reisen von kürzerer Dauer und Rollgepäckstücke. Der Gepäcktransport soll aber weiterhin als Service public und als Dienstleistung zur Bahnreise beibehalten werden. Doch soll ein neues Logistikkonzept im stark defizitären Gepäcktransport die Kosten senken.

Zu diesem Zweck hat der Bundesrat die Transportverordnung geändert. Sie sah bisher eine Lieferfrist von 24 Stunden oder je nach Destination auch länger vor. Neu gilt die Regelung, dass Gepäck, das an einem Bahnhof vor 19 Uhr aufgegeben wird, am übernächsten Tag um 9 Uhr am Empfangsort abgeholt werden kann.


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