Vorschriften für Gefahrguttransporte auf der Schiene werden verschärft

Bern, 26.05.2004 - Die Vorschriften für den Gefahrguttransport auf der Schiene werden verschärft. Auf den 1. Januar 2005 treten international schärfere Vorschriften für Gefahrgutkesselwagen in Kraft, die stufenweise umgesetzt werden. Die Schweiz prüft, die neuen Sicherheitselemente beschleunigt einzuführen.

Die Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) regelt den Transport von Gefahrgut auf der Schiene in 42 Staaten in Europa, Nordafrika und im Nahen Osten. Auf den 1. Januar 2005 werden schärfere Vorschriften in Kraft treten. Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, keinen Widerspruch gegen diese Änderungen zu erheben.

Die neuen Vorschriften betreffen auch Chlorkesselwagen. Sie senken die Risiken beim Transport gefährlicher Güter markant - und dies in ganz Europa. Vorgeschrieben wird unter anderem, dass neue Kesselwagen mit Crash-Puffern versehen werden und dass angeschweisste Anbauteile bei Unfällen den Tank nicht aufreissen können.

Die neuen Vorschriften treten in allen 42 Staaten auf den 1. Januar 2005 in Kraft. Bis 2011 müssen sämtliche Kesselwagen für besonders gefährliche Güter mit Crash-Puffern umgerüstet werden. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation (UVEK) prüft derzeit, ob diese und weitere neue Sicherheitselemente in der Schweiz im Rahmen der im Juni 2002 unterzeichneten „Gemeinsamen Erklärung" des UVEK, der SBB und der Schweizerischen Gesellschaft für die Chemische Industrie (SGCI) innert anderthalb Jahren beschleunigt umgesetzt werden können.


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