Bericht über die Grundversorgung in der Infrastruktur

Bern, 23.06.2004 - Die Schweiz verfügt im Infrastrukturbereich über eine flächendeckende, sichere und leistungsfähige Grundversorgung mit qualitativ guten Dienstleistungen. Der Bundesrat will, dass dies so bleibt. Im Service-public-Bericht ans Parlament zeigt er, wie er die Politik für eine qualitativ hochwertige Grundversorgung ausrichten will, um technische und wirtschaftliche Herausforderungen zu meistern.

Der Bundesrat verabschiedete am Mittwoch den vom Parlament verlangten Bericht „Grundversorgung in der Infrastruktur (Service public)". Mit dem rund 70seitigen Werk liegt erstmals für die Schweiz eine Übersicht zum Service public in den Bereichen Verkehr, Post, Radio und Fernsehen, Telekommunikation und Energieversorgung vor. Ergänzt wird die Bestandesaufnahme mit einer Leistungsbilanz nach den Reformen der vergangen Jahre sowie mit einer Analyse der Herausforderungen und mit Leitplanken für die künftige Grundversorgungspolitik. Der Bericht liefert nicht nur dem Gesetzgeber, sondern auch allen Bürgerinnen und Bürgern Grundlagen für die Meinungsbildung über die künftige Ausgestaltung der Grundversorgung in der Infrastruktur.

Umfang der Grundversorgung gesetzlich bestimmt

Unter „Service public" versteht der Bundesrat eine politisch definierte Grundversorgung mit Infrastrukturgütern und Infrastrukturdienstleistungen, welche für alle Bevölkerungsschichten und Regionen des Landes nach gleichen Grundsätzen in guter Qualität und zu angemessenen Preisen zur Verfügung stehen sollen. Mit andern Worten: Der Umfang der Grundversorgung wird durch den Gesetzgeber bestimmt. Dienstleistungen des Service public müssen in allen Landesteilen kontinuierlich zur Verfügung stehen, erschwinglich sein und den Bedürfnissen der Bevölkerung wie der Wirtschaft entsprechen. Die Qualität wird von Behörden überwacht und durchgesetzt. 

Positive Bilanz der Reformen

In den einzelnen Bereichen der Grundversorgung sind in den letzten Jahren grundlegende  Reformen durchgeführt worden, die sich in der Summe für die Konsumenten wie für die Wirtschaft positiv ausgewirkt haben. In der Telekommunikation beispielsweise nahm die Zahl der Anbieter wie die Breite des Angebots zu und die Preise sanken. Im öffentlichen Verkehr wurde und wird das Angebot, zum Beispiel mit S-Bahnen und der Bahn 2000, markant gesteigert. Das Verhältnis von Kosten und Leistungen verbesserte sich.

Die öffentlichen und gemischtwirtschaftlichen Unternehmungen des Infrastruktursektors sind heute auch im internationalen Vergleich generell gut positioniert. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zum Wirtschaftsstandort Schweiz und zur längerfristigen Sicherung qualifizierter Arbeitsplätze.

Qualitäten wahren - Effizienz steigern

Oberstes Ziel des Bundesrates ist die Erhaltung einer flächendeckenden,finanzierbaren und sicheren Grundversorgung in guter Qualität. Damit leistet der Bund einen Beitrag an die Lebensqualität der Bevölkerung, an den nationalen Zusammenhalt und an die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz. Dies kann jedoch nicht bedeuten, dass der Service public unter eine Käseglocke gestellt wird. Denn die technologische Entwicklung läuft weiter, die Bedürfnisse der Konsumenten, aber auch die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen ändern sich. Auch liegt der Grad der Marktöffnung in der Schweiz gegenüber dem EU-Raum teilweise zurück, während die internationale wirtschaftliche Verflechtung gerade im Sektor der infrastrukturgebundenen Dienstleistungen laufend zunimmt. Weitere Reformen im Infrastruktursektor sind deshalb unumgänglich, wie die Analyse der Herausforderungen und absehbaren Entwicklungen in den einzelnen Bereichen zeigt.

Insbesondere will der Bundesrat dafür zu sorgen, dass die Dienstleistungen der Grundversorgung so effizient wie möglich erbracht werden. So können die Preise und Tarife für die Kundinnen und Kunden erschwinglich und die finanziellen Belastungen der Steuerzahler in Grenzen gehalten werden. Wettbewerbselemente können zu diesem Ziel beitragen. Das Eigentum an den Unternehmungen im Infrastrukturbereich kann öffentlich, gemischtwirtschaftlich oder privat sein. Für jeden Sektor sind die zweckmässigsten Lösungen zu finden. Bei weiteren Reformen will der Bundesrat schrittweise vorgehen, denn Beispiele aus dem Ausland haben gezeigt,  dass durch unüberlegte und zu hastige Reformschritte die Qualität der Grundversorgung gefährdet werden kann. Eine verzögerte Öffnung beinhaltet umgekehrt das Risiko, dass im neuen, europaweiten Markt die Positionen schon bezogen sind und die schweizerischen Firmen nicht mehr die kritische Unternehmensgrösse und eine bedeutende Marktstellung erreichen können. Das schrittweise Vorgehen ist demnach nur möglich, wenn die notwendigen Veränderungen frühzeitig in die Wege geleitet werden.


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