Bundesrat Pascal Couchepin trifft italienischen Kulturminister Francesco Rutelli

Bern, 04.08.2007 - Die Vereinbarung über den Zugang zu staatlichen Kulturinstitutionen zwischen der Schweiz und Italien und das Koproduktionsabkommen im Bereich Film sind in Kraft getreten. Die Vereinbarung über den Zugang zu den staatlichen Kulturinstitutionen ermöglicht Staatsangehörigen aus der Schweiz beim Eintritt in öffentliche Museen, Galerien, Ausgrabungsstätten oder Parkanlagen und Gärten sowie ähnliche Einrichtungen dieselben Vergünstigungen wie italienischen Bürgerinnen und Bürgern. Das Koproduktionsabkommen senkt die finanzielle Mindestbeteiligung des Minderheits-Koproduzenten von 30 auf 20% und intensiviert die Zusammenarbeit im Filmbereich zwischen der Schweiz und Italien. Die Vereinbarung sowie das Koproduktionsabkommen sind Ergebnisse eines Arbeitstreffens das zwischen Bundesrat Pascal Couchepin und dem Vizepräsidenten des italienischen Ministerrats, Kulturminister Francesco Rutelli im Oktober letzten Jahres in Rom stattgefunden hat.

Die Bundesverwaltung wurde immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass in staatlichen italienischen Museen Schweizer Bürgerinnen und Bürger im Vergleich zu jenen aus den EU-Staaten höhere Eintrittspreise bezahlen müssen bzw. von Ermässigungen ausgeschlossen sind. Betroffen waren sowohl Touristen als auch in Italien niedergelassene Schweizer Staatsangehörige. In der Schweiz ist eine Differenzierung der Eintrittspreise nach Herkunftsland der Besucher und Besucherinnen nicht üblich.

Im Oktober 2006 diskutierten Bundesrat Pascal Couchepin und der italienische Kulturminister Francesco Rutelli anlässlich eines Arbeitsbesuchs in Rom unter anderem über den Zugang zu öffentlichen Kulturinstitutionen. Im Sinne der Förderung der kulturellen Beziehungen zwischen den beiden Staaten hat sich die italienische Regierung bereit erklärt, die Reziprozität der vergünstigten Museumseintritte vertraglich zu vereinbaren. Diese Vereinbarung gilt für die staatlichen und nicht für die privaten Kulturinstitutionen in Italien. Mit dem Austausch einer Note tritt diese Vereinbarung heute in Kraft.

Die Vereinbarung sieht vor, dass den Staatsangehörigen für den Zugang zu öffentlichen staatlichen Museen, Galerien, Ausgrabungsstätten, Parkanlagen und ähnlichen Einrichtungen dieselben Bedingungen bezüglich der Eintrittspreise inklusive spezielle Vergünstigungen gewährt werden wie den eigenen Staatsangehörigen. Die Regelung gilt im Rahmen der jeweiligen nationalen Gesetzgebung. Dies bedeutet, dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Senioren über 65 Jahren in den Kulturinstitutionen des italienischen Kulturministeriums künftig freien Eintritt geniessen, Jugendliche zwischen 18 und 25 Jahren bezahlen den halben Preis.

Zu den Kulturinstitutionen des italienischen Kulturministeriums gehören weit über 100 archäologische und historische Museen sowie Kunstgalerien wie das Museo di Capodimonte in Neapel oder die Uffizien in Florenz, zahlreiche Ausgrabungsstätten wie Herculaneum oder Pompei, ferner Burgen und Kirchen wie das Castel del Monte des Stauferkaisers Friedrichs II. oder die frühmittelalterliche Basilica S. Apollinare in Classe in Ravenna sowie Parkanlagen wie der Giardino di Boboli in Florenz. In den Regionen Sizilien und Aostatal und in den autonomen Provinzen Trento und Bolzano sowie in Kulturinstitutionen privater oder lokaler Trägerschaften gelten andere Regelungen als in staatlichen Institutionen.

Bundesrat Pascal Couchepin und der italienische Kulturminister Francesco Rutelli begrüssen ebenfalls die Inkraftsetzung des Koproduktionsabkommens zwischen der Schweiz und Italien auf dem Gebiet des Films. Dieses Abkommen intensiviert die Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern. Es sieht namentlich vor, die finanzielle Mindestbeteiligung des Minderheits-Koproduzenten von 30 auf 20% zu senken, was der Realität der Gemeinschaftsproduktionen zwischen der Schweiz und Italien besser entspricht. Das Abkommen wurde im Weiteren den digitalen Entwicklungen der Filmbranche angepasst.


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