Koordination des Verkehrswesens im Ereignisfall

Bern, 01.09.2004 - Der Bund will mit der Koordination der Schlüsselstellen für den Verkehr die Vorausset-zungen für eine bessere Prävention und Bewältigung des Verkehrs bei Katastrophen und Notlagen schaffen. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat die Verordnung über die Koordi-nation des Verkehrswesens im Ereignisfall (VKOVE) gutgeheissen und auf den 1. Okto-ber 2004 in Kraft gesetzt.

Die Globalisierung und die zunehmende Bedrohung der Verkehrsinfrastrukturen durch natur- und technikbedingte Katastrophen und den internationalen Terrorismus haben zu einer markanten Veränderung der sicherheitspolitischen Lage geführt. Der zunehmende Verkehr auf den schweizerischen Verkehrsnetzen erhöht das Ausfallrisiko und das ökonomische Schadensausmass bei langfristigen Unterbrüchen. Die Frage der Prävention und des Risikomanagements im Verkehrswesen muss deshalb neu beurteilt und den Bedürfnissen angepasst werden.

Die meisten Verkehrsstörungen werden heute primär durch die Leistungserbringer im Verkehr und die zuständigen Behörden der Kantone und Gemeinden in direkter Zusammenarbeit bewältigt. Bei landesweiten und internationalen Katastrophen und Notlagen sowie bei bewaffneten Konflikten braucht es jedoch rasch eine übergeordnete Koordination aller verfügbaren Massnahmen und Mittel, um die auftretenden Schwierigkeiten effizient zu bewältigen.

Während die Kantone sich primär auf die Bewältigung des Ereignisses konzentrieren, wird vom Bund erwartet, dass er auf seiner Ebene die Auswirkungen auf andere Systeme und Bereiche beurteilt und die Kantone bei der Krisenbewältigung unterstützt. Der Bund muss allenfalls - im Sinne einer übergeordneten Koordination - alle Anstrengungen koordinieren, damit die vorhandenen Mittel zielgerichtet und nach den aktuellen Prioritäten eingesetzt werden können.

Eine verbesserte Zusammenarbeit aller Verantwortlichen und geeignete präventive Massnahmen können wesentlich zur Verminderung des Risikos im Bereich des Verkehrs beitragen und bei landesweiten und internationalen Katastrophen und Notlagen den Schaden eingrenzen. Mit der Verordnung über die Koordination des Verkehrswesens im Ereignisfall werden die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen für die künftige Zusammenarbeit im Verkehrswesen geschaffen.


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