Bundesrat nimmt Vernehmlassungsbericht zum Seilbahngesetz zur Kenntnis

Bern, 01.10.2004 - Der Bundesrat hat vom Vernehmlassungsbericht zum Seilbahngesetz Kenntnis genom-men und das UVEK beauftragt, einen Gesetzesentwurf und die Botschaft auszuarbeiten.

Der Bundesrat hatte das Seilbahngesetz am 15. Dezember 2003 in die Vernehmlassung geschickt. Mit dem neuen Gesetz will der Bund eine Gesetzeslücke schliessen, die Verfahren vereinfachen und die Schweizer Normen an diejenigen der EU angleichen. Das Seilbahngesetz beruht auf der neuen Bundesverfassung. Sie überträgt dem Bund eine umfassende Kompetenz über die Seilbahnen.

In der Vernehmlassung sind beim Bundesamt für Verkehr über 60 Stellungnahmen eingegangen. Zielsetzungen und Handlungsbedarf wurden von allen Vernehmlassenden allgemein anerkannt, die konkreten Regelungen in einzelnen Bereichen jedoch kontrovers beurteilt.

Der Bundesrat nahm nun vom Ergebnis der Vernehmlassung Kenntnis und legte das weitere Vorgehen fest. Bis Ende 2004 soll das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr,
Energie und Kommunikation (UVEK) einen Gesetzesentwurf und die Botschaft an das Parlament ausarbeiten. Dabei soll das Gesetz angesichts der raschen technologischen Entwicklung nur die Rahmenbestimmungen enthalten. Der Vollzug ist auf Verordnungsstufe zu regeln.

Wichtigstes inhaltliches Ziel der Vorlage ist die Vereinfachung der Verfahren: Neu gibt es statt drei nur noch ein Verfahren: Zuständige Behörde ist neu erstinstanzlich einzig das Bundesamt für Verkehr (BAV), für Skilifte hingegen bleiben die Kantone zuständig. Das Gesetz legt fest, wie der Bund die Sicherheitsaufsicht ausübt. Die finanzielle Förderung der Seilbahnbranche ist nicht Gegenstand des Gesetzes. Das UVEK wird nun bis Ende 2004 dem Bundesrat Botschaft und Gesetz zu Handen der Eidgenössischen Räte unterbreiten.


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