Bahnreform 2: Gleichbehandlung und mehr Effizienz

Bern, 25.11.2004 - Mit der zweiten Etappe der Bahnreform soll die Finanzierung der Bahninfrastruktur modernisiert und die Privatbahnen mit den SBB gleichgestellt werden. Zudem sollen die Sicherheit für die Bahnreisenden verbessert und die Voraussetzung für die weitere Harmonisierung mit der EU geschaffen werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis genommen und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, eine Botschaft für die Bahnreform 2 auszuarbeiten.

1999 wurde die erste Etappe der Bahnreform in Kraft gesetzt. Damit wurden die Aufgaben von Bund und SBB entflochten und der freie Netzzugang im Güterverkehr eingeführt. Nun steht eine weitere Etappe an, die Bahnreform 2. Bei dieser Vorlage geht es in erster Linie um eine zeitgemässe Finanzierung der Bahninfrastruktur und die Gleichstellung der Privatbahnen mit der SBB.

Im Dezember 2003 eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Bahnreform, das bis Ende April 2004 dauerte. Insgesamt gingen rund 100 Stellungnahmen ein. Die überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden befürwortet die Vorlage und deren Stossrichtung grundsätzlich. Der Bundesrat nahm an der Sitzung vom 24. November 2004 vom Vernehmlassungsbericht Kenntnis und beauftragte das UVEK, Anfang 2005 einen Botschaftsentwurf sowie die dazugehörenden Gesetzesentwürfe zur Bahnreform 2 vorzulegen.Bei der Bahnreform 2 sind folgend vier Aspekte wesentlich:

1. Klare Zuständigkeiten bei Finanzierung

Die heutige Finanzierung der Bahninfrastruktur ist historisch gewachsen. Die Strecken werden unabhängig von ihrer Bedeutung von Bund, Kantonen/Gemeinden sowie teilweise gemeinsam finanziert. Daraus resultieren unzählige Schnittstellen und komplizierte Verfahren. Stattdessen soll nun  eine klare, zweigeteilte Zuständigkeitsordnung geschaffen werden: Der Bund finanziert ein Grundnetz. Die Kantone finanzieren das Ergänzungsnetz; Mischfinanzierungen fallen weg. Das Grundnetz beinhaltet das ganze Transit- und Fernverkehrsnetz; zudem fallen die Anbindung der Kantonshauptorte, der peripheren Regionen und der wichtigen Industrie- bzw. Handelsstandorte in den Verantwortungsbereich des Grundnetzes. Ins Ergänzungsnetz würden jene Strecken fallen, auf denen Mischverkehr von vorwiegend lokaler Bedeutung verkehrt.

 

2. Leistungsvereinbarungen auch für  Privatbahnen

Die Bahnreform 2 soll Privatbahnen und die SBB gleich stellen. Für Investitionen bei der Privatbahn-Infrastruktur werden Leistungsvereinbarungen eingeführt, wie sie mit den SBB bereits bestehen. Konkret soll nun mit den Bahnen ein Zahlungsrahmen festgelegt werden, so dass der Bund nicht mehr über kleinere Einzelprojekte zu entscheiden hat. Die Unternehmen haben dem Bund hierzu eine detaillierte Investitionsplanung vorzulegen, aus der ersichtlich ist, wofür die Gelder im Einzelfall eingesetzt werden. .Damit wird auch die Nachfolge des 2006 auslaufenden Rahmenkredites für die  Finanzierung der Privatbahn-Infrastruktur geregelt.

3. Grundlage für Sicherheitsdienst

Eine weitere Herausforderung in der heutigen Bahnwelt ist die Sicherheit im öffentlichen Verkehr. Vandalismus, Pöbeleien und Übergriffe auf Kunden und Personal in Bahnhöfen, Zügen und Bussen nehmen zu. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, braucht es einen besseren Schutz. Mit der Bahnreform 2 wird der Schutz des Reisenden gesetzlich verankert und eine klare Rechtsgrundlage für einen Sicherheitsdienst des öffentlichen Verkehrs geschaffen.

4. Grenzüberschreitender Bahnverkehr

Die Schweiz ist Teil des europäischen Bahnmarktes. Mit Blick auf Wirtschaftsstandort und Verlagerung und im Interesse der Schweizer Bahnen braucht es eine Harmonisierung der Spielregeln und technischen Normen. Deshalb werden mit der Bahnreform 2 auch die Voraussetzungen für die Übernahme der beiden EU-Bahnpakete geschaffen. Diese bezwecken im Wesentlichen eine weitere Öffnung des Schienenmarktes und sollen im grenzüberschreitenden Bahnverkehr die Interoperabilität (Vereinbarkeit technischer Normen und Standards) gewährleisten. Damit wird beim Güterverkehr  der Marktzugang  ab 2006 erweitert und vereinfacht – auch für die Schweizer Bahnen im Ausland.

 


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