Bundesrat verfügt Luftraumsperre während G8-Gipfel

Bern, 16.04.2003 - Der Bundesrat hat im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel von Anfang Juni eine Luftraumsperre über dem Genfersee verfügt. Der Flughafen Genf und die regionalen Flugplätze bleiben grundsätzlich offen, ihr Betrieb wird aber weit gehenden Beschränkungen unterliegen.

Vom 1. bis 3. Juni 2003 findet im französischen Evian-les-Bains der Gipfel der G8 statt. Aus diesem Anlass werden in der Region des Genfersees die Regierungschefs der acht wirtschaftlich führenden Nationen der Welt sowie rund 20 weitere Staats- und Regierungschefs erwartet. Die Sicherheitsbemühungen rund um den Gipfel erfordern von der Eidgenossenschaft Vorkehrungen, die über das normale Mass hinausgehen. Dabei werden das schweizerische und das französische Militär grenzüberschreitend zusammenarbeiten, unter anderem auch im Bereich der Luftfahrt.

Gemäss Luftfahrtgesetz kann der Bundesrat in ausserordentlichen Situationen die Benützung des schweizerischen Luftraumes verbieten oder einschränken. Von dieser Kompetenz hat die Landesregierung im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel Gebrauch gemacht und vom 29. Mai bis 5. Juni eine Sperrzone verfügt. Die Zone umfasst einen Radius von 10 Kilometern rund um den Tagungsort Evian. Darüber hinaus hat die Landesregierung eine Zone mit Flugbeschränkungen angeordnet, die einerseits einen Radius von 30 Kilometern rund um Evian aufweist und anderseits den Flughafen Genf umschliesst. Die Grösse der beiden Zonen ist zwischen der französischen und der Schweizer Luftwaffe sowie dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) abgesprochen. Sie tragen sowohl den Sicherheitsbedürfnissen als auch den Interessen der Zivilluftfahrt Rechnung.

Von den Beschränkungen betroffen sind die Flughäfen Genf und Lausanne sowie die Flugplätze Montricher und La Côte. Flüge sind mit Ausnahme des Flughafens Genf nur den jeweils auf den entsprechenden Flugplätzen stationierten Luftfahrzeugen unter bestimmten Bedingungen gestattet. Darunter fallen klar vorgeschriebene An- und Abflugwege. Starts und Landungen auf dem Flughafen Genf erfolgen während des G-8-Gipfels auf speziellen Routen. Sämtliche Sichtflüge innerhalb der Zone mit Flugbeschränkungen sind bewilligungspflichtig, Sichtflüge bei Nacht und Rundflüge innerhalb der Zone sind nicht erlaubt. Polizei-, Such- und Rettungsflüge sind gestattet, müssen aber mit dem gemeinsam von der Schweiz und Frankreich betriebenen Kontrollzentrum in Evian koordiniert werden. Pilotinnen und Piloten erhalten die detaillierten Informationen über die Einschränkungen via die einschlägigen Luftfahrtpublikationen.



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