Bundesrat ficht deutsche Flug-Verordnung in Brüssel an

Bern, 09.05.2003 - Der Bundesrat will die einseitigen Massnahmen von Deutschland für Anflüge auf den Flughafen Zürich bei der Europäischen Kommission anfechten. Er nutzt damit eine weitere Chance, um nach dem Nein zum Staatsvertrag Schaden von der schweizerischen Zivilluftfahrt und vom Wirtschaftsstandort abzuwenden.

Die Beschränkungen der Anflugverfahren beim Flughafen Zürich, die Deutschland bereits angeordnet bzw. für das nächste Jahr in Aussicht gestellt hat, stellen für die Schweiz eine schwere verkehrs- und wirtschaftspolitische Belastung dar. Die dadurch geschaffene Situation ist für die Schweiz wesentlich ungünstiger als der gescheiterte Staatsvertrag: Die einseitigen deutschen Anordnungen sind strenger und räumen dem Flughafen Zürich keine Übergangsfrist zur Anpassung an die neuen Beschränkungen ein.

Die Schweiz hat deshalb ein hohes verkehrs- und wirtschaftspolitisches Interesse, die deutschen Beschränkungen von der EU-Kommission auf ihre Vereinbarkeit mit dem bilateralen Luftverkehrsabkommen überprüfen zu lassen. Ziel des Bundesrates ist es, dass die deutschen Anordnungen aufgehoben oder zumindest bis zur Einrichtung einer stabilen Alternative aufgeschoben werden. Ergänzend soll auch ein Gesuch um Aufschub der Wirkung der deutschen Massnahmen bis zum Entscheid der EU-Kommission über den schweizerischen Antrag gestellt werden.

Die Erfolgschancen eines entsprechenden Überprüfungsantrags der Schweiz bei der EU-Kommission sind schwierig abzuschätzen. Dies vor allem deshalb, weil das geltende Recht eine Vielzahl von Auslegungsfragen aufwirft und der EU-Kommission namentlich bei der Beurteilung der Verhältnismässigkeit der deutschen Anordnungen einen erheblichen Ermessenspielraum einräumt. Eine wesentliche Rolle für die Beurteilung durch Brüssel dürfte spielen, ob die Schweiz konkrete Anstrengungen zur Entlastung Süddeutschlands vom Flugverkehr unternimmt. Der Bund engagiert sich auf allen Ebenen, um den Schaden der deutschen Verordnung zu begrenzen.



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