Bundesrat beschliesst Unterzeichnung des erneuerten MEDIA-Abkommens - Schweizer Film profitiert weiterhin von EU-Filmförderung

Bern, 04.07.2007 - Der Bundesrat hat am Mittwoch die Unterzeichnung des neuen MEDIA -Abkommens Schweiz-EU beschlossen. Für die vollberechtigte Teilnahme der Schweiz am neuen Filmförderungsprogramm „MEDIA 2007“ (2007-2013) muss das Abkommen von 2004 (Bilaterale II) erneuert werden. Dadurch können Marktchancen, Verbreitung und damit der internationale Erfolg des Schweizer Films verbessert werden.

Das Datum der Unterzeichnung ist noch offen. Ab Unterzeichnung wird das Abkommen provisorisch angewendet, um eine möglichst rasche Teilnahme der Schweizer Filmschaffenden am EU-Förderprogramm bereits 2007 zu ermöglichen. Für den definitiven Beschluss der Programmbeteiligung muss das Parlament das Abkommen anschliessend genehmigen und in einem weiteren Schritt den Verpflichtungskredit für einen Schweizer Beitrag von jährlich rund 10 Millionen CHF über sieben Jahre beschliessen. 

MEDIA 2007 ist während einer Laufzeit von sieben Jahren mit einem Gesamtbudget von 755 Millionen Euro (rund 1,2 Mrd. CHF) ausgestattet. Ziel des Programms ist die Förderung von Entwicklung, internationalem Vertrieb und Vermarktung der europäischen Filmproduktion. Dank des im Rahmen der Bilateralen II 2004 erstmals abgeschlossenen Abkommens können Schweizer Filmschaffende von denselben Fördermassnahmen profitieren wie ihre Kolleginnen und Kollegen aus den EU-Staaten. Rund die Hälfte der europäischen Filme in den Kinosälen erhalten Unterstützung durch die MEDIA-Programme.

Eine Teilnahme an MEDIA 2007 steht unter der Voraussetzung, dass die Schweiz eine weitere Bestimmung der EU-Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ ab November 2009 anwendet. Konsequenz wäre, dass Werbefenster ausländischer Sender, die sich an die Schweiz richten, neu nicht mehr Schweizer Recht, sondern ausschliesslich den nationalen Vorschriften des Herkunftslandes des Senders unterstehen (bspw. betreffend die Zulassung von Alkohol- oder politischer Werbung). Dies erfordert eine Anpassung des schweizerischen Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) durch einen entsprechenden parlamentarischen Beschluss.


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