Flughafen Zürich: SIL-Prozess unter neuen Rahmenbedingungen

Bern, 13.06.2003 - Der Koordinationsprozess zur Festlegung der planerischen Vorgaben für den Betrieb des Flughafens Zürich wird weitergeführt. Dabei sollen die im Rahmen des SIL-Prozesses zur Diskussion stehenden Varianten vertieft diskutiert werden. Weiter gilt es, bestehende Unklarheiten zu beseitigen. Dies ist das Ergebnis der heutigen Aussprache im Koordinationsprozess zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flughafen Zürich.

Unter Leitung von Hans Werder, Generalsekretär UVEK, waren die Regierungen der Kantone Zürich, Aargau, Thurgau, Schaffhausen, St. Gallen, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Zug, der Flughafen Zürich, Swiss, Skyguide, die Eidg. Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA), das für den SIL federführende Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) sowie die Luftwaffe beteiligt.

Das SIL-Objektblatt für den Flughafen Zürich (Unique) wird die raumplanerischen Rahmenbedingungen für den Betrieb festlegen und ist eine Voraussetzung für die Genehmigung des definitiven Betriebsreglements, welches der Flughafen noch beim BAZL einreichen muss. Anlass für das Gespräch war die neue Lage für den Flughafen Zürich, die sich durch die deutsche Verordnung ergeben hat. Diese ist im Vergleich zum abgelehnten Staatsvertrag wesentlich restriktiver. Nachdem sich die SIL-Koordination und die Arbeiten am entsprechenden Objektblatt bisher an den Vorgaben aus dem Staatsvertrag orientierten, gilt es nach der Ablehnung des Vertrags durch das Eidg. Parla­ment gegebenenfalls die deutsche Verordnung zu berücksichtigen.

Die vom UVEK bei der EU-Kommission eingeleiteten gerichtlichen Schritte gegen die deutsche Verordnung sowie die Klage von Flughafen Zürich und Swiss bei einem deutschen Gericht haben für das weitere Vorgehen beim SIL nun aber Konsequenzen. So können das SIL-Objekt­blatt und das definitive Betriebsreglement nicht wie geplant im Verlauf dieses Jahres in die Anhörung beziehungsweise die öffentliche Auflage gebracht werden. Die Teilnehmer des heutigen Koordinationsgesprächs waren der Meinung, dass die vom Kanton Zürich nach Abschluss des SIL-Prozesses im letzten Jahr ins Spiel gebrachten Varianten «Ist» und «Ist plus» vertieft diskutiert und bestehende Unklarheiten beseitigt werden sollen. Insbesondere gilt es abzuklären, in welchen zeitlichen Fristen die Variante «Ist plus» sowie die von den Nachbarkantonen favorisierte Verteilvariante «BV2» umgesetzt werden könnten.

Der aktualisierte Ablaufplan für das SIL-Objektblatt und das Betriebsreglement sowie für die Richtplanung des Kantons Zürich ist unter folgender Adresse im Internet zu finden:
http://www.aviation.admin.ch/d/themen/infrastr/bk_zrh.pdf



Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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