BAZL genehmigt Südanflüge auf Flughafen Zürich

Bern, 24.06.2003 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die Gesuche der Flughafen Zürich AG (Unique) für die Einführung der Südanflüge auf die Piste 34 gutgeheissen. Gleichzeitig hat das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Plangenehmigung für den Bau eines Instrumentenlandesystems (ILS) auf der Piste 34 erteilt. Betrieblich möglich werden Südanflüge ab Herbst 2003.

Der Flughafen Zürich hatte im Zusammenhang mit den Beschränkungen für die Benutzung des süddeutschen Luftraumes beim BAZL Gesuche für die Änderung des Betriebsreglementes und die Genehmigung von Anflughilfen eingereicht. Dabei ging es einerseits um die generelle Zulassung von Südanflügen, anderseits um die Installation eines ILS für die Piste 34.

Der Bund hat diesen Gesuchen nun stattgegeben. So stellte das UVEK die Plangenehmigung für das ILS 34 sowie die Anflugbefeuerung aus, und das BAZL genehmigte die notwendigen provisorischen Änderungen im Betriebsreglement sowohl für die Anflüge auf das Drehfunkfeuer (VOR) als auch auf das ILS 34. Mit diesen Anflugverfahren will der Flughafen Zürich die betrieblichen Voraussetzungen schaffen, um die Einschränkungen im deutschen Luftraum kompensieren zu können. Die Südanflüge sind genehmigt worden, da Alternativen für den Betrieb des Flughafens ohne Einschränkungen fehlen. Abklärungen ergaben zudem, dass Landungen auf die Piste 34 sicher durchführbar sind. Das BAZL hat jedoch verfügt, dass vor 06.00 Uhr keine Südanflüge erfolgen dürfen. Dies weil die Umweltverträglichkeitsprüfung ergab, dass durch solche Frühankünfte unverhältnismässig grosse Gebiete über dem Immissionsgrenzwert belastet würden. Ab Oktober 2003 gilt diese Einschränkung auch für Anflüge auf die Piste 28.

Südanflüge hatte der Flughafen Zürich bereits im Zusammenhang mit der Einführung der Wochenendregelung aus dem inzwischen gescheiterten Staatsvertrag anbegehrt. Damals musste das BAZL seinen Entscheid zu den Südanflügen aussetzen, weil zusätzliche Abklärungen des Flughafens zum Umweltverträglichkeitsbericht ausstehend waren. Gegen die provisorische Änderung des Betriebsreglementes zur Umsetzung der Wochenendregelung (inklusive Südanflüge) waren beim BAZL 16'000 Einsprachen eingegangen, gegen das Gesuch für die Installation des ILS auf Piste 34 deren 5500. Einsprecher können die Entscheide an die Rekurskommission des UVEK und hernach ans Bundesgericht weiterziehen. Allfälligen Beschwerden ist jedoch die aufschiebende Wirkung teilweise entzogen worden.

Südanflüge werden aus technischen Gründen erst gegen Ende Oktober möglich sein, und zwar auf das bereits bestehende Drehfunkfeuer (VOR). Dieses Anflugverfahren erfordert relativ hohe Sichtwerte (im Minimum 4500 Meter) und reicht nicht als Alternative, wenn Deutschland am 10. Juli die seit April 2003 geltende Verordnung verschärft. Dann werden Nordanflüge während den Sperrzeiten nur noch zulässig sein, wenn die Sicht weniger als 1800 Meter beträgt. Erst mit dem ILS 34 wird der Flughafen Zürich in der Lage sein, die Einschränkungen aus der deutschen Verordnung auffangen zu können. Dieses sollte im Oktober 2004 betriebsbereit sein.



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