Der Bundesrat genehmigt die teilrevidierten Statuten des Schweizerischen Nationalfonds

Bern, 04.07.2007 - Der Bundesrat hat die revidierten Statuten genehmigt, die der Stiftungsrat des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) im März dieses Jahres verabschiedet hatte. Schwerpunkt der Teilrevision sind die Anpassung von Amtszeitregelungen und die Aktualisierung bei der Kompetenzregelung der SNF-Organe.

Die im Jahre 2002 total revidierten SNF-Statuten haben sich bewährt und bleiben in ihren Grunddispositionen sowie bezüglich der Aufgaben, die der SNF gemäss Forschungsgesetz hat, unverändert. Der SNF hat jedoch in den letzten beiden Jahren seine Gesamtorganisation umfassend evaluiert. Die Ergebnisse liegen in dem vom SNF-Stiftungsrat verabschiedeten Bericht „SNF-futuro“ vor und beinhalten eine Reihe wichtiger Reformmassnahmen, deren Umsetzung noch in diesem Jahr an die Hand genommen wird. Für die Umsetzung des Reformprogramms waren nun einige Anpassungen auf statutarischer Ebene erforderlich.

Die Teilrevision der Statuten betrifft vor allem Anpassungen bei der Amtszeitdauer (Amtszeitbeschränkung: Präsident Stiftungsrat, Ausschuss Stiftungsrat und Forschungsrat) sowie die Aktualisierung betreffend die Kompetenzregelung der SNF-Organe (Stiftungsrat, Ausschuss des Stiftungsrates, Forschungsrat). Ausserdem werden neue Instrumente der Qualitätssicherung und –kontrolle statutarisch verankert.

Mit der Genehmigung der Teilrevision beauftragt der Bundesrat den SNF zudem, seine Statuten mit Blick auf das geplante neue Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im Schweizerischen Hochschulbereich (HFGK) zu gegebenem Zeitpunkt einer Gesamtprüfung zu unterziehen. Die entsprechende Revision soll namentlich auch eine Neuregelung des Vertretungsrechts von universitären Hochschulen, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und weiteren universitären Institutionen im Stiftungsrat des SNF umfassen.


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