Passagierdaten im Luftverkehr: erste Konsultationen mit USA

Bern, 19.07.2003 - In einer ersten Konsultationsrunde haben sich Delegationen aus der Schweiz und den USA über Fragen des Zugriffs auf Passagierdaten im Luftverkehr unterhalten. Die ameri-kanischen Behörden machen den Zugriff auf solche Daten zur Voraussetzung für Flüge in die USA. Experten beider Seiten werden nun Möglichkeiten prüfen für einen daten-schutzkonformen Transfer von Passagierdaten.

Im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus verlangen die US-Sicherheits- und Zollbehörden seit einiger Zeit von allen Fluggesellschaften freien und automatisierten Zugriff auf die Passagierdaten von Flügen mit einer Verbindung in die USA. Dadurch soll die Sicherheit aller Flugpassagiere erhöht und der Reiseverkehr erleichtert werden. Die schweizerischen Fluggesellschaften haben diese Daten bisher nicht geliefert.

Am 18. Juli fanden in Washington erste Konsultationen statt zwischen der Schweiz und den USA über die Regelung eines möglichen Zugriffs durch die Behörden auf Passagierdaten. Die schweizerische Delegation stand unter der Leitung von Urs Haldimann, Leiter Kompetenzzentrum Internationales im Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).

Bei den Gesprächen kamen auch Aspekte des Datenschutzes zur Sprache. Die beiden Delegationen orientierten sich unter anderem gegenseitig über ihre nationalen Datenschutzgesetzgebungen. Sie besprachen weiter die Frage, welche Form und grundsätzlichen Inhalte ein solches Abkommen aufweisen könnte. Beide Seiten betonten die Notwendigkeit einer verstärkten Zusammenarbeit zur Verbesserung der Sicherheit im internationalen Luftverkehr.

Diesem ersten offiziellen Kontakt über die Frage der Passagierdaten werden nun Expertengespräche folgen. Dabei sollen Möglichkeiten geprüft werden, den Umfang der für den Zugriff freigegebenen Daten zu regeln und Rahmenbedingungen aufzustellen für den Datentransfer.


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