Luftüberwachung wird ausgebaut

Bern, 20.08.2003 - Die Überwachung der Lufthoheit der Schweiz wird ausgebaut und dadurch ausserdem die Flugsicherheit verbessert. Der Bundesrat hat entsprechende Grundsatzentscheide zur Einführung einer permanenten Luftraumüberwachung und zur Verbesserung bei der Finanzierung der Flugsicherung gefällt.

Zukünftig wird die Luftwaffe die Luftlage permanent überwachen und analysieren. Gleichzeitig kann skyguide auf die von der Luftwaffe mit Hilfe von Primärradaren erstellte Luftlage zugreifen. Weiter hat der Bundesrat beschlossen, das Finanzierungssystem der Flugsicherung in der Schweiz zu verbessern. Das aktuelle Finanzierungssystem weist namentlich folgende Mängel auf:

  • Die aktuell geltende Formel zur Berechnung der Flugsicherungsgebühren muss in den internationalen Gremien neu diskutiert werden. Insbesondere ist die Frage der Reservebildung vertieft abzuklären.
  • Bei den Streckengebühren wird heute der Sichtflugverkehr (in der Regel private Flüge) durch überhöhte Gebühreneinnahmen aus dem Instrumentenflugverkehr (in der Regel gewerbsmässige Zivilluftfahrt) quersubventioniert.
  • Die Anfluggebühren auf den Regionalflugplätzen liegen heute unter den effektiven Kosten der Flugsicherung. Dies führt zu einer Quersubventionierung durch die Landesflughäfen, wodurch deren Anfluggebühren insgesamt zu hoch sind.
  • skyguide nimmt in verschiedenen Nachbarländern Flugsicherungsleistungen wahr, ohne dafür Abgeltungen zu erhalten. Der abgelehnte Staatsvertrag mit Deutschland hätte diese Einnahmen zum grössten Teil sichern können. Die zum Teil hohen, der skyguide dadurch entgangenen Erträge im Gesamtumfang von ca. 39 Mio. CHF tragen heute dazu bei, dass die Flugsicherungsgebühren in der Schweiz im internationalen Vergleich überhöht sind.

Das UVEK muss nun abklären, wie diese Mängel behoben werden könnten. Ferner ist zu prüfen, wie das Finanzierungssystem unabhängiger von der jeweiligen wirtschaftlichen Situation der Luftfahrtbranche zu gestalten ist. Der Bundesrat hat der Verwaltung den Auftrag erteilt, bis im Herbst Vorschläge zu erarbeiten, etwa zu einer neuen Flugsicherungsgebühr.

Ebenso soll das UVEK umgehend mit den Nachbarländern Deutschland, Italien und Österreich Verhandlungen zu neuen Vereinbarungen aufnehmen.


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