Rechtsgrundlage für «Tigers» und «Foxes» vereinheitlicht

Bern, 04.07.2007 - Der Bundesrat hat den Einsatz von Sicherheitsbeauftragten auf Schweizer Flugzeugen («Tigers») und auf Bodenstationen von Schweizer Fluggesellschaften im Ausland («Foxes») in einer einzigen Verordnung zusammengefasst. Gleichzeitig wurden die Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten präzisiert.

Seit den frühen 70er Jahren werden Sicherheitsbeauftragte bei Schweizer Fluggesellschaften eingesetzt. Diese Sicherheitsleute gewährleisten den Schutz vor Entführungen und Attentaten auf Schweizer Flugzeuge und Bodenstationen von Schweizer Fluggesellschaften im Ausland. Ursprünglich stützten sich die Modalitäten für den Einsatz von Sicherheitsbeauftragten lediglich auf Bundesratsbeschlüsse, später sowohl auf die Luftfahrtverordnung als auch auf die Verordnung über Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr. Dies führte zu Schnittstellen und nicht immer klaren Regelungen.

Der Bundesrat hat nun beschlossen, dass sämtliche Bestimmungen betreffend Sicherheitsbeauftragte auf Flugzeugen (so genannte Tigers) und an Bodenabfertigungen von Fluggesellschaften im Ausland (so genannte Foxes) umfassend in der Luftfahrtverordnung geregelt werden. Gleichzeitig wurden die heute schon von den Bundesämtern für Zivilluftfahrt (BAZL) und für Polizei (fedpol) sowie den Luftverkehrsunternehmen wahrgenommenen Aufgaben ebenfalls in der Verordnung festgeschrieben. So sind die Bundesstellen zuständig für die Ausbildung und Ausrüstung der Sicherheitsbeauftragten sowie die Risiko- und Bedrohungsanalyse. Diese Kosten trägt der Bund, genauso wie die von Angehörigen der kantonalen Polizeikorps, des Grenzwachtkorps und der Militärischen Sicherheit geleisteten Einsätze als «Tigers» und «Foxes».

Nicht betroffen von den Verordnungsänderungen sind die bestehenden Sicherheitsmassnahmen, wie sie auf Schweizer Flughäfen gelten. Dazu gehören Zutrittskontrollen, Schutz vor unbefugtem Eindringen auf die Flughäfen sowie Sicherheitskontrollen bei Passagieren, Gepäck und Fracht. Alle diese Massnahmen bleiben weiterhin in Kraft.



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