Kein Fleisch, keinen Käse und Fisch mehr im Reisegepäck

Bern, 02.07.2007 - Viele Reisende wissen nicht, dass sie keine Lebensmittel aus Ländern ausserhalb der Europäi-schen Union in die Schweiz mitbringen dürfen. Dies zeigte sich gestern am ersten Tag des Verbotes an den Schweizer Flughäfen.

Die Plakate und Flyer an Flughäfen in Zürich, Basel und Genf überraschten viele Reisende. Seit dem 1. Juli darf man aus Ländern ausserhalb der EU keine Lebensmittel tierischer Herkunft mehr mitnehmen; also kein Fleisch, keine Eier, keinen Fisch, keinen Honig, keinen Käse und andere Milchprodukte - auch kein Sandwich mit solchen Zutaten. Dies betrifft sämtliche Länder Amerikas, Afrikas und Asiens, aber auch nahe Destinationen wie etwa Länder auf dem Balkan.

Das Verbot hat der Bundesrat am 18. April 2007 wegen Tierseuchengefahr beschlossen. Über Fleisch und andere Lebensmittel können Tierseuchen eingeschleppt werden. Lebensmittel aus der EU sind kaum riskant, da die Länder die gleichen Tierseuchenregeln haben wie die Schweiz. In Ländern ausserhalb der EU aber grassieren viele, teils hochansteckende Seuchen. Aus diesen Ländern dürfen Lebensmittel tierischer Herkunft deshalb nur professionell mit den nötigen Veterinärzeugnissen und Untersuchungen importiert werden. Im Reisegepäck aber haben sie nichts zu suchen.

Für Reisende mit Lebensmitteln aus diesen Destinationen im Gepäck kommt an der Grenze das böse Erwachen: Sie müssen die Lebensmittel abgeben. Haben sie diese zudem dem Zoll nicht gezeigt und sind durch den grünen Ausgang, drohen ihnen Bussen von mehreren hundert Franken.


Adresse für Rückfragen

Marcel Falk, Kommunikation, Bundesamt für Veterinärwesen, 031 323 84 96



Herausgeber

Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) - ab 2013 im EDI
http://www.bvet.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-13432.html