BAZL prüft Frist für Swiss, um Alternativen zu suchen

Bern, 29.10.2003 - Die Rekurskommission des Eidg. Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat den Beschwerden gegen den Entscheid des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) zum Anflugverfahren in Lugano keine aufschiebende Wirkung zuerkannt. Damit kann die neue Regelung auf Anfang November in Kraft treten. Das BAZL prüft derzeit, ob Swiss eine Frist erhalten soll, um alternative Betriebsformen suchen zu können.

Mit ihrem Entscheid, den Beschwerden keine aufschiebende Wirkung zu geben, stützt die Rekurskommission des UVEK die bisherige Haltung des BAZL, wonach das Anflugverfahren in Lugano geändert und mit den internationalen Normen in Einklang gebracht werden muss. Das BAZL hatte Anfang Oktober eine zweistufige Totalsanierung angeordnet: Für eine Übergangszeit von zwei Jahren dürfen nur noch Flugzeuge in Lugano landen, die über mindestens eine Zertifizierung für einen Anflug von 6 Grad verfügen, ab November 2005 sind nur noch Maschinen zugelassen, die für einen Anflugwinkel von 6,65 Grad zertifiziert sind.

Nachdem Swiss inzwischen bis Anfang November nicht lösbare operationalle Probleme geltend gemacht hat, prüft das BAZL, ob das Unternehmen eine Frist erhalten soll, um alternative Betriebsformen für Lugano zu finden. Im konkreten Fall würde dies bedeuten, dass Swiss noch während einer bestimmten Zeit Flugzeuge, die nicht für den neuen Anflug in Lugano zertifiziert sind, einsetzen dürfte. Ein Entscheid wird bis Ende Woche fallen.


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