CO2-Abgabe auf Brennstoffe wird auf Januar 2008 eingeführt

Bern, 28.06.2007 - Die CO2-Emissionen aus Brennstoffen sind im Jahr 2006 gegenüber 1990 um 4,6 Prozent zurückgegangen. Damit wurde das von Parlament und Bundesrat definierte Emissionsreduktionsziel von mindestens 6 Prozent verfehlt. Aus diesem Grund wird ab Januar 2008 eine CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe (Heizöl, Erdgas) von 12 Franken pro Tonne CO2-Emissionen erhoben.

Diese Massnahme soll dazu beitragen, die CO2-Emissionen weiter zu senken, und es der Schweiz erlauben, ihre Verpflichtungen gemäss Kyoto-Protokoll zu erfüllen (siehe Kasten 1). Sie schafft Anreize für die Unternehmen und die Bevölkerung, sowohl fossile Brennstoffe effizienter zu nutzen als auch in erneuerbare Energien zu investieren.  
 
Die Einführung der Abgabe entspricht den Beschlüssen des Parlaments und des Bundesrates vom März 2007 bzw. vom Juni 2007 (siehe Kasten 2). Gemäss CO2-Verordnung muss die Abgabe im Januar 2008 eingeführt werden, sofern die brennstoffbedingten CO2-Emissionen im Jahr 2006 nicht um mindestens 6 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 gesunken sind.

Die heute vom BAFU veröffentlichte CO2-Statistik zeigt, dass dieses Ziel verfehlt wurde. Im Jahr 2006 betrug der CO2-Ausstoss 95,4 Prozent der Emissionen des Jahres 1990, während der Zielwert bei 94 Prozent lag. Der Energieverbrauch ist zwar zwischen 2005 und 2006 zurückgegangen (siehe Medienmitteilung des BFE vom heutigen Tag), der milde Winter hätte jedoch zu einem stärkeren Rückgang führen sollen (siehe Datei "CO2-Statistik").

Abgabesatz von 12 Franken pro Tonne CO2-Emissionen

Ab 1. Januar 2008 wird die Oberzolldirektion auf importierte fossile Brennstoffe eine Abgabe von 12 Franken pro Tonne CO2-Emissionen erheben. Dies entspricht rund 3 Rappen pro Liter Heizöl bzw. 2,5 Rappen pro Kubikmeter Gas. Auf Holz und Biomasse wird keine Abgabe erhoben, da diese CO2-neutral sind: Bei ihrer Verbrennung wird gleich viel CO2 freigesetzt, wie während ihres Wachstums bzw. bei ihrer Entstehung gebunden wurde.

Der Abgabesatz wurde vom Parlament beschlossen und vom Bundesrat genehmigt. Falls sich die Emissionen nicht in ausreichendem Masse verringern, wird der Abgabesatz 2009 und 2010 stufenweise erhöht.

Bei der Abgabe handelt es sich nicht um eine Steuer, sondern um einen Anreizmechanismus. Die Abgabeerträge werden deshalb den Bürgerinnen und Bürgern über die Krankenkassen und den Unternehmen proportional zur Lohnsumme zurückverteilt. Die Einnahmen des Jahres 2008 werden 2010 rückverteilt.

Anstrengungen der Unternehmen zahlen sich aus 

Für Unternehmen machen sich Massnahmen für eine effizientere Nutzung fossiler Brennstoffe und für eine Verminderung ihres CO2-Ausstosses bezahlt: Zum einen senken sie so ihre Energiekosten, und zum andern können sie sich von der Abgabe befreien lassen, wenn sie sich gegenüber dem Bund zu einer Reduktion ihrer Emissionen verpflichten.

Die rund 600 Unternehmen, die bereits mit dem Bund ein Reduktionsziel vereinbart haben, müssen bis 1. September eine Überführung dieser Vereinbarung in eine Verpflichtung beantragen, damit sie 2008 in den Genuss der Abgabebefreiung kommen. Auf Gesuch können Fristverlängerungen gewährt werden.

Andere Unternehmen, die sich ebenfalls von der Abgabe befreien lassen wollen, müssen bis 1. September beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) einen Vorschlag zur Emissionsbegrenzung einreichen. Dieser wird in der Regel gemeinsam mit der Energieagentur der Wirtschaft (EnAW) ausgearbeitet, die dazu vom Bund beauftragt wurde.(siehe Link unten). Das BAFU hat auf seiner Internet-Seite ein Dossier mit praktischen Hinweisen für die Unternehmen veröffentlicht.

Vom Kyoto-Protokoll zum CO2-Gesetz

Im Kampf gegen die Klimaänderungen hat sich die Schweiz im Rahmen des Kyoto-Protokolls verpflichtet, zwischen 2008 und 2012 ihre Treibhausgasemissionen um 8 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. Da der überwiegende Anteil der schweizerischen Treibhausgasemissionen auf CO2 entfällt (über 80 Prozent), hat die Schweiz im CO2-Gesetz ein spezifisches Reduktionsziel für dieses Gas festgelegt. Bis 2010 müssen die Emissionen gegenüber 1990 um 10 Prozent verringert werden.

Da sich dieses Ziel mit freiwilligen Massnahmen allein nicht erreichen lässt, hat der Bundesrat weitere Massnahmen beschlossen: Einführung einer CO2-Abgabe auf Brennstoffe, Erhebung eines Klimarappens auf Treibstoffen auf privatwirtschaftlicher Ebene (Stiftung Klimarappen) und steuerliche Begünstigung von Biotreibstoffen. Diese zusätzlichen Massnahmen und die bereits in Kraft gesetzten Vorkehrungen sollten es der Schweiz erlauben, ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen.

Abschluss einer langwierigen Debatte 

Im Juni 2005 hatte der Bundesrat einen CO2-Abgabesatz von 35 Franken pro Tonne CO2-Emissionen beschlossen und dem Parlament eine Botschaft und einen Entwurf für eine CO2-Verordnung unterbreitet.

Nach langen Beratungen hat das Parlament im März 2007 neue Bestimmungen verabschiedet. Abhängig von der Erreichung der Etappenziele zur Verminderung der CO2-Emissionen wird die Abgabe in drei Stufen eingeführt:

• ab 2008 eine Abgabe in Höhe von 12 Franken pro Tonne CO2 (dies entspricht 3 Rappen pro Liter Heizöl), falls die Emissionen aus Brennstoffen im Jahr 2006 gegenüber 1990 um weniger als 6 Prozent gesunken sind;
• ab 2009 eine Abgabe in Höhe von 24 Franken pro Tonne CO2 (dies entspricht 6 Rappen pro Liter Heizöl), falls die Emissionen im Jahr 2007 gegenüber 1990 um weniger als 10 Prozent gesunken sind;
• ab 2010 eine Abgabe in Höhe von 36 Franken pro Tonne CO2 (dies entspricht 9 Rappen pro Liter Heizöl), falls die Emissionen im Jahr 2008 gegenüber 1990 um weniger als 13,5 Prozent oder in einem der folgenden Jahre um weniger als 14,25 Prozent gesunken sind.

Der Bundesrat hat dem Vorschlag des Parlaments im Juni 2007 zugestimmt und die CO2-Verordnung entsprechend geändert. Die Verordnung tritt am kommenden 1. Juli in Kraft.


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