Vereinfachte Zulassung zum Zivildienst: Vernehmlassung eröffnet

Bern, 27.06.2007 - Der Bundesrat schickt drei Vorschläge zur Vereinfachung des Zulassungsverfahrens zum Zivildienst in die Vernehmlassung. Weiter schlägt der Bundesrat vor, die Wehrpflichtersatzabgabe zu erhöhen.

Wer heute Zivildienst leisten möchte, muss ein ausführliches schriftliches Gesuch einreichen und zusätzlich vor einer Kommission seine Gewissensgründe darlegen. Dieses Verfahren wird seit längerem kritisiert. Eine vom Ständerat modifizierte Motion, eingereicht von Nationalrat Heiner Studer, verlangt, dass das Zulassungsverfahren einfacher und kostengünstiger  wird und den Tatbeweis berücksichtigt. Der Bundesrat trägt dem Rechnung und schickt zur Revision des Zivildienstgesetzes drei Varianten in die Vernehmlassung.

Bei der Variante "Tatbeweis" genügt die Bereitschaft, einen deutlich längeren Dienst zu leisten als Militärdienstpflichtige als Nachweis für die Ernsthaftigkeit der Gründe, die einen Militärdienst für die Gesuchstellenden ausschliessen. Einzureichen ist eine entsprechende, nicht weiter zu begründende Deklaration. Bei der Untervariante "Tatbeweis 1.5" dauert der Zivildienst 1.5 mal länger als der nicht geleistete Militärdienst, bei der Untervariante "Tatbeweis 1.8" dauert er 1.8 mal länger.

Bei der Variante "Verfahrensvereinfachung" ist ein ausführlich begründetes schriftliches Gesuch weiterhin erforderlich. Die persönliche Anhörung jedoch wird nur in Ausnahmefällen angeordnet.

Um dem Grundsatz der Wehrgerechtigkeit besser zu entsprechen, schlägt der Bundesrat zudem eine Erhöhung der Wehrpflichtersatzabgabe vor. Mit der Revision des Zulassungsverfahrens sind jährliche Einsparungen von 3.6 bis 4 Mio CHF zu erwarten gegenüber den heutigen Kosten von 5.5 Mio. Die erhöhte Wehrpflichtersatzabgabe erzielt voraussichtlich Mehreinnahmen von rund 12 Mio CHF pro Jahr, davon 80 % beim Bund.

Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 15. Oktober 2007.


Adresse für Rückfragen

Für Fragen zur Revision Zulassungsverfahren:
Dr. Samuel Werenfels, Leiter Zivildienst, Tel. 033 228 19 90

Für Fragen zur Wehrpflichtersatzabgabe:
Walter Sigrist, Sektionschef Wehrpflichtersatzabgabe, ESTV, Tel. 031 322 74 53



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