BAZL im Gespräch mit deutschen Fachstellen

Bern, 03.11.2003 - Aufgrund der Erfahrungen mit den Südanflügen am vergangenen Wochenende hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) umgehend das Gespräch mit den deutschen Fachstellen aufgenommen. Wechselnde Wetterverhältnisse hatten zu einer für den Betrieb schwierigen Situation geführt. Die Sicherheit der Operationen war jedoch zu keinem Zeitpunkt tangiert.

Am 30. Oktober ist die verschärfte Verordnung Deutschlands für Anflüge auf den Flughafen Zürich in Kraft getreten. Sie verbietet Anflüge über süddeutsches Territorium an Wochentagen von 6 bis 7 Uhr und 21 Uhr bis Betriebsschluss sowie an Wochenenden von 6 bis 9 Uhr und 20 Uhr bis Betriebsschluss. Ausnahmen von dieser Verordnung sind nur gestattet, wenn die Mindestsicht von 4500 Metern nicht gegeben ist und die Wolkenuntergrenze unter 1200 Fuss liegt. Um Betriebsunterbrüche zu vermeiden, hatte der Flughafen Zürich beim BAZL ein Gesuch für Südanflüge gestellt, welches das Amt im vergangenen Juni nach eingehender Prüfung der Dossiers auch erteilte. Im Abschluss an eine umfangreichen Sicherheitsüberprüfung erfolgte kurz vor dem 30. Oktober die definitive Freigabe für Südanflüge.

Rasch wechselnde Wetterverhältnisse machten vor allem am vergangenen Samstag diverse Konzeptwechsel erforderlich, woraus eine für den Betrieb auf dem Flughafen Zürich schwierige Situation entstand. In der Folge kam es zu Verspätungen im Flugverkehr, was vor allem für die Passagiere unangenehm war. Wie eine genauere Analyse der Situation vom Wochenende ergeben hat, verursachten vereinzelte Wolkenfetzen im Bereich des Endanflugs Probleme und erforderten Durchstartmanöver einzelner anfliegender Maschinen. Die Sicherheit der Operationen war jedoch zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Durchstartmanöver gehören zu den erprobten Routineverfahren bei Landemanövern. Auch die Zusammenarbeit zwischen der deutschen und der Schweizer Flugsicherung funktionierte reibungslos.

Es war von Anfang an vorgesehen, nach ersten Erfahrungen mit dem neuen Betriebsregime Bilanz zu ziehen. Aufgrund der Ereignisse vom Wochenende hat das BAZL umgehend das Gespräch mit den deutschen Fachstellen aufgenommen. Dabei geht es nicht um eine Neuformulierung der deutschen Verordnung, sondern um Fragen der Anwendung der Ausnahmeklausel. Ziel ist es, die Anwendung der deutschen Verordnung so zu präzisieren, dass es bei unsteten Wetterverhältnissen nicht zu häufigen Wechseln der Anflugverfahren kommt.


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