Anwendung der Ausnahmeklausel präzisiert

Bern, 04.11.2003 - Experten des BAZL und des deutschen Verkehrsministeriums haben in einem Gespräch die Anwendung der Ausnahmeklausel aus der deutschen Verordnung für Anflüge auf den Flughafen Zürich präzisiert. Dadurch lassen sich betrieblich schwierige Situationen wie am vergangenen Samstag künftig vermeiden.

Seit dem 30. Oktober gilt die verschärfte Verordnung Deutschlands, aufgrund derer der Flughafen Zürich Südanflüge einführte. Rasch wechselnde Wetterverhältnisse hatten am vergangenen Samstag mehrere Konzeptwechsel erforderlich gemacht, wodurch eine für den Betrieb auf dem Flughafen schwierige Situation entstanden war. Die Sicherheit der Operationen war jedoch zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt.

Aufgrund dieser ersten Erfahrungen nahm das BAZL umgehend Kontakt mit den deutschen Fachstellen auf. In einem Gespräch einigten sich beide Seiten auf eine Präzisierung der Ausnahmeklausel der deutschen Verordnung. Demnach können Anflüge auch während den Sperrzeiten am Morgen und Abend von Norden her erfolgen, wenn die Sicht zwar ausreichend wäre für Süd- oder Ostanflüge, im Endanflugbereich jedoch Wolkenfetzen hängen. In Fällen von sich rasch ändernden Wetterbedingungen kann die Schweizer Flugsicherung Skyguide zudem ebenfalls die Ausnahmeklausel in Anspruch zu nehmen. Dadurch können vor allem an Wochenenden häufige Konzeptwechsel innert kurzer Zeit vermieden werden. Abgesehen von dieser Präzisierung bleibt die deutsche Verordnung unverändert in Kraft.

An einer Sitzung Mitte November werden die Schweizer und die deutschen Behörden eine erste Bilanz über das neue Anflugregime ziehen und das weitere Vorgehen festlegen.


Herausgeber

Bundesamt für Zivilluftfahrt
http://www.bazl.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-1335.html