Bericht des Unfalls bei Nassenwil: Sicherheitsempfehlungen umgesetzt

Bern, 01.12.2003 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat im Schlussbericht zum Unfall einer Crossair-Maschine bei Nassenwil erlassene Sicherheitsempfehlungen umgesetzt.

Das Büro für Flugunfalluntersuchungen (BFU) hatte in seinem Entwurf des Schlussberichts über den Unfall des Crossair-Fluges 498 vom 10. Januar 2000 bei Nassenwil 11 Sicherheitsempfehlungen aufgelistet. Dieser Bericht ist durch eine Partei an die Eidg. Flugunfallkommission (EFUK) weitergezogen worden. Inzwischen hat das BFU unter Berufung auf die geänderte Verordnung über die Untersuchung von Flugunfällen den Bericht veröffentlicht. Gestützt auf dessen Sicherheitsempfehlungen hatte das BAZL noch bei der Firma Crossair Anpassungen angeordnet. Diese betrafen das Vorgehen beim Programmieren des Flight Management Systems (FMS) und die Bedienung des Autopiloten. So sind die Besatzungen angehalten worden, den Autopiloten immer dann zuzuschalten, wenn sie sich in Flugphasen mit hoher Arbeitsbelastung befinden, unter anderem auch während der Programmierung des FMS.

Bezüglich der Empfehlungen zur Validierung ausländischer Pilotenlizenzen hat das BAZL seine Praxis aufgrund der Einführung der europäischen Normen, der Joint Aviation Requirements (JAR), geändert. Dadurch sind auch die Voraussetzungen für die Übernahme einer Lizenz aus nicht die JAR anwendenden Ländern strenger geworden. Gemäss den JAR werden beispielsweise keine Lizenzen mehr ausgestellt, ohne dass der betreffende Pilot sich vorher einer Untersuchung bei einem dafür berechtigten Fliegerarzt in der Schweiz unterzogen hat.

Nicht realisierbar ist für das BAZL die Empfehlung, Prüfungen für die Erneuerung einer Typenberechtigung (Proficiency Check) ausschliesslich durch BAZL-eigene Experten vornehmen zu lassen. Das Amt wäre alleine von seiner personellen Dotation her nicht in der Lage dazu. Der Empfehlung wird aber insofern Rechnung getragen, als die Experten bei ihrer Tätigkeit als BAZL-Beauftragte handeln und deshalb dem Amt gegenüber in der Pflicht stehen, ihre Aufgabe vorschriftsgemäss durchzuführen. Die Prüfungsabnahme in grossen Fluggesellschaften durch interne Experten ist im Übrigen kein Schweizer Sonderfall. In den meisten der zu den Joint Aviation Authorities (JAA) zusammengeschlossenen 37 Staaten kommt dasselbe Prozedere zur Anwendung.

Mehrere Sicherheitsempfehlungen haben die Zusammenarbeit im Cockpit und die Ausbildung der Piloten im psychologischen Bereich beziehungsweise die Vorbereitung auf ausserordentliche Situationen zum Inhalt. Im Rahmen von JAR hat für diese nicht direkt pilotischen Fähigkeiten eine gewisse Standardisierung stattgefunden. Das BAZL erachtet dennoch eine regelmässige Überprüfung des diesbezüglichen Systems als sinnvoll. Das Amt berücksichtigt im Rahmen seiner intensivierten Aufsicht über Swiss, welche inzwischen an die Stelle von Crossair getreten ist, Fragen rund um Anstellungskriterien für Piloten, die Zusammensetzung der Besatzungen und die Schulung der Zusammenarbeit im Cockpit. Dem BAZL stehen dafür aktuell nur beschränkt Personalmittel zur Verfügung. Die Frage der personellen Dotation ist ein zentrales Element des derzeit laufenden Projektes Topas. Das im Nachgang des NLR-Berichts lancierte Projekt hat zum Ziel, das BAZL in die Lage zu versetzen, im Interesse einer weiter steigenden Sicherheit die Aufsicht über sämtliche Akteure im schweizerischen Luftfahrtsystem zu verstärken. Erste Ergebnisse werden bis im nächsten Frühjahr vorliegen.


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