Flugbeschränkungen: Bundesrat prüft Rekurs gegen den Entscheid der EU

Bern, 05.12.2003 - Der Bundesrat bedauert die Ablehnung der schweizerischen Beschwerde gegen die deutschen Flugbeschränkungen durch die EU-Kommission. Nach Ansicht des Bundesrats schränkt die deutsche Verordnung die Flughafenkapazitäten Zürichs unverhältnismässig ein und diskriminiert dadurch die Fluggesellschaft Swiss. Der Bundesrat wird nach Prüfung des Kommissions-Entscheids in Kürze über dessen Anfechtung vor dem Europäischen Gerichtshof beschliessen.

Auf der Grundlage des bilateralen Luftverkehrsabkommens zwischen Schweiz und EU hat die Schweiz am 10. Juni dieses Jahres Beschwerde bei der EU-Kommission gegen die von Deutschland erlassenen Beschränkungen der An- und Abflüge zum und vom Flughafen Zürich eingereicht. Die EU-Kommission hat die schweizerische Beschwerde nach längerer Prüfung abgelehnt. Sie sieht weder einen Verstoss gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit, noch eine Diskriminierung der Fluggesellschaft Swiss durch die deutsche Verordnung. Zudem vertritt die Kommission die Auffassung, das bilaterale Luftverkehrsabkommen stelle einen Austausch von Verkehrsrechten zwischen der Schweiz und der EU dar, die Schweiz nehme aber nicht am Luftverkehrsbinnenmarkt teil.

Der Bundesrat wird die Begründung des Kommissionsentscheids analysieren und in Kürze über eine Anfechtung dieses Entscheids vor dem Europäischen Gerichtshof beschliessen. Nach Ansicht des Bundesrats schränkt die deutsche Verordnung die Flughafenkapazitäten Zürichs unverhältnismässig ein und diskriminiert dadurch die Fluggesellschaft Swiss. Dem Bundesrat ist es ausserdem ein Anliegen sicherzustellen, dass die der Schweiz aufgrund des Abkommens erwachsenden Rechte grundsätzlich gewahrt bleiben.


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