Grundversorgungskonzession geht an Swisscom

Bern, 22.06.2007 - Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) hat die Swisscom als Grundversorgungskonzessionärin ab dem 1. Januar 2008 bezeichnet. Die Konzessionärin ist verpflichtet, während der nächsten zehn Jahre die Grundversorgungsdienste im Fernmeldebereich allen Bevölkerungskreisen und in allen Landesteilen anzubieten. Die neue Konzession verpflichtet die Swisscom dazu, zusätzlich zum analogen und zum ISDN-Anschluss auch einen Breitband-Internetanschluss bereitzustellen.

Die Grundversorgung im Telekommunikationsbereich wird weiterhin von der Swisscom sichergestellt. Die ComCom hat ihr die Konzession für den Zeitraum 2008-2017 erteilt. Diese tritt am 1. Januar des nächsten Jahres in Kraft. Somit wird nach wie vor die Swisscom dafür verantwortlich sein, allen Bevölkerungskreisen ein Basisangebot an Grundversorgungsdiensten zu garantieren, für die bestimmte Preisobergrenzen und Qualitätsvorschriften gelten. Die Grundversorgung in der Schweiz umfasst neu auch einen Breitband-Internetanschluss mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von 600/100 kbit/s, was weltweit einmalig ist.

Die Swisscom hat darauf verzichtet, eine finanzielle Abgeltung für die ersten fünf Jahre der Konzessionsdauer zu verlangen. Sie könnte allerdings eine solche für die darauf folgenden Jahre fordern. Die ComCom würde ein eventuelles Gesuch der Swisscom prüfen und die Abgeltung auf der Basis der effektiven Kosten festlegen.

Was ist die Grundversorgung? 

Die Grundversorgung umfasst grundlegende Fernmeldedienste, die landesweit allen Bevölkerungskreisen in guter Qualität und zu einem erschwinglichen Preis angeboten werden müssen. Solche Grundversorgungsdienste sind beispielsweise der öffentliche Telefondienst, der Datenübertragungsdienst, der Zugang zu Notrufdiensten, die ausreichende Versorgung mit öffentlichen Sprechstellen (Publifone) oder Spezialdienste für Behinderte. Mit der Grundversorgung sollen von vornherein eventuelle regionale und soziale Benachteiligungen beim Zugang zu den grundlegendsten Mitteln der gesellschaftlichen Kommunikation verhindert werden.

Es ist Aufgabe des Bundesrates, den Inhalt der Grundversorgung periodisch den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen sowie dem Stand der Technik anzupassen.
Die ComCom wiederum ist gemäss Fernmeldegesetz (FMG) verpflichtet, die Konzession für die Grundversorgung im Fernmeldebereich periodisch auszuschreiben und mittels Kriterienwettbewerb zu erteilen. 

Im September 2006 hat der Bundesrat entschieden, den Inhalt der Grundversorgung per 1. Januar 2008 zu ändern (siehe Medienmitteilung des UVEK vom 13.9.2006).
Die wichtigsten Änderungen sind: 

Breitbandanschluss
Die Anschlüsse, die bereits heute durch die Grundversorgung garantiert sind, werden durch einen neuen breitbandigen Anschlusstyp für den Internetzugang mit einer Mindestübertragungsrate von 600/100 kbit/s ergänzt.  

Zusätzliche Dienste für Behinderte
Die Möglichkeit für Personen mit beschränkter Mobilität, den Verzeichnis- und Vermittlungsdienst zu nutzen, und die Einführung eines SMS-Vermittlungsdienstes für Hörbehinderte gehören zu den Neuerungen der Grundversorgung. 

Streichung verschiedener Dienste
Der Verzeichnisauskunftsdienst, die Anrufumleitung und der Gebührennachweis wurden aus der Liste der Grundversorgungsdienste gestrichen.


Adresse für Rückfragen

Marc Furrer, Präsident ComCom, Sekretariat der ComCom, Tel. +41 31 323 52 90



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Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom
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