Luftverkehrsabkommen: Wegen Swiss-Übernahme etliche Anpassungen
Bern, 21.06.2007 - Im Zusammenhang mit der Übernahme der Swiss durch die Lufthansa mussten die Verkehrsrechte mit etlichen Ländern neu verhandelt werden. Damit Fluggesellschaften mit Sitz in der Schweiz andere Länder im Linienverkehr anfliegen können, brauchen sie entsprechende Verkehrsrechte. Diese Verkehrsrechte auszuhandeln ist eine der Aufgaben des BAZL. Nicht betroffen war die EU, da das bestehende Luftverkehrsabkommen bereits einen weitgehend freien Himmel (Open Sky) kennt.
Das beiliegende Faktenblatt informiert über die Situation mit den Luftverkehrsabkomen Mitte 2007.
Herausgeber
Bundesamt für Zivilluftfahrt
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