In Griechenland gestohlene antike Skulptur aus der Schweiz in den Ursprungsstaat zurückgeführt

Bern, 14.06.2007 - Im März 2007 wurde festgestellt, dass sich eine im Jahre 1991 auf der Insel Kreta gestohlene Marmorskulptur in Basel befindet. Diese Skulptur wurde am Mittwoch aus der Schweiz nach Griechenland zurückgeführt. Der Torso aus Gortyna war auf der Interpol-Datenbank gestohlener Kulturgüter verzeichnet.

Die Marmorskulptur war in Basel in Privatbesitz. Nach der Lokalisierung des Torsos in der Schweiz, hat die Interpol-Zentrale in Lyon (Frankreich) die griechische Polizei über diesen Umstand informiert. Die griechischen Behörden verlangten umgehend die Restitution des Objekts, die freiwillig und kooperativ erfolgte.

Der Torso eines jungen Mannes (vielleicht Apollo) aus der klassischen Epoche wurde am Mittwochmorgen im Beisein der griechischen Behörden und Vertretern des Bundesamtes für Polizei (fedpol) und des Bundesamtes für Kultur (BAK) in Zürich zur Rückführung nach Athen verladen. Dort wird die Skulptur im Archäologischen Nationalmuseum ausgestellt, bevor sie nach Kreta zurückkehrt.

Diese Rückführung erfolgt zu einem Zeitpunkt, wo die Schweiz Massnahmen zur Bekämpfung des illegalen Kulturgütertransfers umsetzt. So hat der Bundesrat gestützt auf das Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer, das seit dem 1. Juni 2005 in Kraft ist, bereits mit Italien, Peru und Griechenland bilaterale Vereinbarungen über die Einfuhr und die Rückführung von Kulturgut unterzeichnet. Weitere solche Vereinbarungen sind in Vorbereitung.


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Yves Fischer, Leiter Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer, BAK,
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