34 Millionen USD an Taiwan herausgegeben; Mit dem Einverständnis der zwei Konteninhaber – Garantien für ein menschenrechtskonformes Verfahren

Bern, 13.06.2007 - Die Schweiz hat Vermögenswerte in Höhe von 34 Millionen USD an Taiwan herausgegeben. Das Verfahren betreffend die Herausgabe der restlichen in der Schweiz gesperrten Vermögenswerte, die als mutmassliche Schmiergelder aus der Fregattenaffäre gelten, ist hängig.

Die Schweiz hatte am 8. November 2005 den Strafverfolgungsbehörden von Taiwan Frankreich und Liechtenstein umfangreiche Rechtshilfeakten übergeben, um die Untersuchungen wegen Korruption und anderer Delikte im Zusammenhang mit dem Verkauf französischer Fregatten an Taiwan zu unterstützen. Mit Gesuch vom 5. September 2006 ersuchten die taiwanesischen Behörden um die Herausgabe der in der Schweiz im Rahmen eines Straf- sowie eines Rechtshilfeverfahrens gesperrten Vermögenswerte. Sie bezifferten den Schaden, der Taiwan durch die Schmiergeldzahlungen in der Fregatten-Affäre entstanden ist, auf 520 Millionen USD (plus Zinsen).

Ersuchen stützt sich auf Bankunterlagen

Das taiwanesische Ersuchen stützt sich nicht auf einen gerichtlichen Einziehungsentscheid. Gemäss Rechtshilfegesetz ist allerdings in Ausnahmefällen - wenn die gesperrten Vermögenswerte offensichtlich kriminellen Ursprungs sind - eine Rückgabe ohne Einziehungsentscheid des ersuchenden Staates möglich. Die taiwanesischen Behörden führen - gestützt auf die von der Schweiz übergebenen Bankunterlagen - in ihrem Ersuchen aus, dass die 520 Millionen USD nachweislich aus dem Fregattenverkauf stammen.

Der zuständige Eidgenössische Untersuchungsrichter ordnete am 2. Februar 2007 mit dem ausdrücklichen Einverständnis der zwei betroffenen Konteninhaber die Rückerstattung von 34 Millionen USD an Taiwan an. Er machte jedoch die Rückerstattung von der Bedingung abhängig, dass die taiwanesischen Behörden bezüglich der beiden Personen Garantien für ein menschenrechtskonformes Verfahren abgeben. Mit Verfügung vom 1. Mai 2007 stellte das Bundesamtes für Justiz fest, dass die vom taiwanesischen Justizminister im April abgegebene Garantie den Auflagen des Eidgenössischen Untersuchungsrichters genügt. Nachdem diese Verfügung rechtkräftig geworden war, konnten die fest angelegten Vermögenswerte gekündigt und schliesslich heute an die taiwanesischen Justizbehörden überwiesen werden.

Die restlichen Vermögenswerte bleiben weiterhin gesperrt. Über deren Herausgabe wird der Eidgenössische Untersuchungsrichter in einem zweiten Schritt entscheiden. Er muss insbesondere prüfen, ob diese Vermögenswerte offensichtlich krimineller Herkunft sind und deshalb ohne Einziehungsentscheid an Taiwan herausgegeben werden können oder ob die Herausgabe an andere Bedingungen des Schweizer Rechts zu knüpfen ist.


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